Windkraft im Oberland
Wenige Vorranggebiete für den Bau von Windkraftanlagen wurden durch die Regierung von Oberbayern ausgearbeitet und vom Regionalen Planungsverband im Regionalplan der Region 17 ausgewiesen. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen, sollen noch mögliche Windkraftanlagen in Form von Bürgerkraftwerken errichtet und damit die Bürger/-innen nach einem noch festzulegenden Geschäftsmodell beteiligt werden.

Auf diese Weise wird die Akzeptanz zum Bau entsprechender Windparks weiter erhöht. Die Nutzung der Windkraft sollte möglichst in Form von Windparks erfolgen, um eine Beeinträchtigung der Landschaft zu vermeiden.

Bei der Errichtung von Windkraftanlagen sollen die das Landschaftsbild prägenden Berge grundsätzlich freigehalten werden. In den Gebieten der Region - Erholungslandschaft Alpen mit Erweiterung - sollen größere Vorhaben zur Windenergienutzung nicht errichtet werden.

10 H Regelung:

Danach dürfen in Bayern Windräder nur noch dann errichtet werden, wenn ihr Abstand zur nächsten Wohnsiedlung das Zehnfache der Anlagen-Höhe beträgt. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs stellt eine erhebliche Hürde für den Einsatz von Windenergie in unserer Region, dar.