Organisation

Organe der Bürgerstiftung

Die Struktur der Bürgerstiftung Energiewende Oberland ist in dem nachfolgenden Organigramm wiedergegeben.

VorstandStiftungsratStifterversammlung

Die Stifterinnen und Stifter bilden die Stifterversammlung. Sie berät den Stiftungsrat in grundsätzlichen Fragen. Die Stifterversammlung trifft sich einmal im Jahr und wird vom Stiftungsrat einberufen. Die Stifterversammlung besteht derzeit aus 251 Stifter/-innen. Die Bürgerstiftung wird von den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach und Weilheim-Schongau unterstützt.

Details

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 6 und höchstens 9 stimmberechtigten Mitgliedern. Dem Stiftungsrat sollen Personen angehören, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung in Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung haben. Die Bürgerinnen und Bürger der beteiligten Landkreise sollen nach Möglichkeit im Proporz der Landkreise im Stiftungsrat vertreten sein.

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Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens drei, maximal sieben Mitgliedern, die vom Stiftungsrat auf die Dauer von drei Jahren bestellt werden. Dem Stiftungsvorstand sollen Personen angehören, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung in Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der Stiftung aufweisen. Ein Mitglied soll in Finanz- und Wirtschaftsfragen sachverständig sein. Mitglieder des Stiftungsvorstandes dürfen nicht zugleich dem Stiftungsrat angehören.

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