Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" - Förderfenster vom 01.10. bis 15.12.2024

Aktuelles Förderfenster vom 01.10. bis 15.12.2024

Förderrichtlinie

Von den Auswirkungen der Klimaerhitzung sind soziale Einrichtungen besonders betroffen. Menschen, die dort betreut und gefördert werden, sind den Gefahren durch Extremwetter besonders ausgesetzt, wie kranke, pflegebedürftige und alte Menschen, aber auch Kinder und Jugendliche, geflüchtete sowie wohnungslose Menschen oder Menschen mit Behinderung.

Darum unterstützt die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) soziale Einrichtungen dabei, Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor umzusetzen.

Die Förderrichtlinie umfasst die folgenden Förderschwerpunkte:

  • Förderschwerpunkt 1: die Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise.
  • Förderschwerpunkt 2: die Umsetzung von vorbildhaften Maßnahmen zur Anpassung an die Klimakrise auf der Grundlage von Klimaanpassungskonzepten.
  • Förderschwerpunkt 3: die übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“ (Personalausgabenförderung).

Bitte beachten: Im Rahmen des Förderaufrufs 2024 können ausschließlich Anträge in den Förderschwerpunkten 1 und 2 gestellt werden. 

Anträge können vom 1. Oktober 2024 bis einschließlich 15. Dezember 2024 bei der zuständigen Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH eingereicht werden.

Informationen und Unterlagen zu Förderung und Antragstellung sowie zu Beratungsangeboten und Informationsveranstaltungen: https://www.z-u-g.org/anpaso/

Online-Veranstaltung

Am 19. November von 10:30 - 12:00 Uhr ist eine Online-Infoveranstaltung zur Antragstellung geplant: https://www.z-u-g.org/anpaso-anmeldung-zu-den-veranstaltungen/

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