Neues Angebot: Verbraucherzentrale Bayern berät Wohnungseigentümergemeinschaften zu Heizungstausch und Gebäudesanierung
Presseinformation der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Bayern startet ab sofort ein neues Beratungsangebot für Wohnungseigentümergemeinschaften. Die Energieexperten geben für 60 Euro einen Überblick über technische Möglichkeiten und finanzielle Förderungen.
Ab sofort bietet die Verbraucherzentrale Bayern eine individuelle und anbieterunabhängige Energieberatung für kleine und mittlere Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). „In vielen WEGs stehen aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes Entscheidungen zur zukünftigen Wärmeversorgung und weiteren Sanierungsmaßnahmen an. Deshalb haben wir ein Beratungsangebot zusammengestellt, das Wohnungseigentümern unkompliziert Orientierung bietet“, sagt Sigrid Goldbrunner, Regionalmanagerin Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.
Verbraucherzentrale Bayern bietet Impulsberatung für WEGs
Nach einem Erstgespräch mit dem Verwalter und den WEG-Beiräten prüfen die Energieberater die Gebäudehülle und die Heizung vor Ort. Im Anschluss erstellen sie einen Kurzbericht. Dieser informiert, welche Wärmelösungen für das Gebäude in Frage kommen und wie die Gebäudehülle saniert werden kann. Weitere Themen sind auch die Möglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen sowie die verschiedenen staatlichen Förderungen. Ihre Ergebnisse erläutern die Energieexperten bei Bedarf in einer Wohnungseigentümerversammlung. Der Eigenanteil für das neue Angebot liegt bei 60 Euro. Weitere 1.000 Euro für die Beratungsleistung werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz übernommen.
Neue Förderungsmöglichkeit für WEGs
Seit Ende Mai 2024 können WEGs für die Erneuerung ihrer Heizung einen Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen. Voraussetzung ist, dass sich die Heizung im Gemeinschaftseigentum befindet. Je nach Größe der WEG gibt es gestaffelte Förderhöhen. Hinzu kommt eine individuelle Unterstützung für einzelne Eigentümer wie Einkommens- oder Geschwindigkeitsbonus. Maximal werden bis zu 70 Prozent der Kosten des Heizungstausches durch staatliche Fördergelder übernommen. Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert wird, sind ebenfalls förderfähig. Ab August sollen Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser sowie von Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum möglich sein.
Die Energiefachleute der Verbraucherzentrale Bayern beraten anbieterunabhängig und individuell. Die Online-Anmeldung zur Beratung für WEGs ist möglich unter: www.verbraucherzentrale-bayern.de/energie/energieberatung-fuer-wohnungseigentuemergemeinschaften-95485 oder der kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.