Bürgerstiftung Energiewende Oberland
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Viele Menschen haben die Befürchtung, dass sich Schimmel bildet, wenn sie ihre Wohnung oder ihr Haus dämmen. Dies ist ein Irrglaube. Richtig ist, dass eine Außendämmung dabei hilft Schimmel zu vermeiden. Schimmelbildung hängt mit vielen Aspekten zusammen: Mit der Luftfeuchtigkeit, der Raumlufttemperatur, der Wandtemperatur, der Lüftung, dem Heizverhalten und vielem mehr. Wenn Sie einige wichtige Regeln beachtet, können Sie Schimmel leicht vermeiden. (Aus energieatlas.bayern)
Schimmel ist eine ernsthafte Gefahr im Wohnbereich. Das Problem wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass in einem 3-Personenhaushalt die Wasserdampfabgabe durch Duschen, Waschen, Kochen, Pflanzen usw. täglich rund 6 – 14 kg beträgt. Diese Menge muss durch Luftwechsel aus dem Gebäude abtransportiert werden.
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Daher ist bei energetischer Sanierung besonderer Wert auf eine ausreichende Lüftung zu legen. Die dafür angewendete DIN - Norm 1946-6 gibt vor, dass bei Modernisierungen ein Lüftungskonzept angewendet werden muss, wenn z.B. in einem Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster getauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster getauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.
Würde durch eine Wärmedämmung die „Atemfähigkeit“ der Luftwechsel eines Gebäudes herabgesetzt oder gar vollständig verhindert, könnte Feuchtigkeit aus den Wohnräumen nicht mehr nach außen treten und die Gefahr der Schimmelbildung wäre groß. Die Belüftung im Gebäudebestand erfolgt vorwiegend über Fenster und Türen.
Werden diese durch neue und dicht schließende Elemente ersetzt, muss konsequent gelüftet werden.
Ein weiteres Schimmelrisiko sind Probleme mit Feuchtigkeit an ungedämmten Bauteilen, den sogenannten Wärmebrücken. Diese sind besonders kalt und unterschreiten den Taupunkt. Warme, feuchte Raumluft kondensiert an diesen Stellen und die Gefahr der Schimmelbildung ist gegeben, wenn die Stellen nicht ausreichend belüftet sind. Das befeuert die Vorurteile, dass bei einer Wärmedämmung das Haus „erstickt“ und die Feuchte nicht mehr entweichen kann.
Bei einem gut gedämmten Gebäude ist die Temperatur der Innenwand identisch mit der Temperatur der Raumluft. Somit bleibt die Wand trocken und schimmelfrei. Nach der Sanierung lassen die gedämmten Bauteile, ob mit Hartschaumplatten, Mauerwerk oder Holz, den Wasserdampf jedoch langsamer diffundieren als vor der Sanierung. Wird gar eine Folie als Dampfsperre eingebracht, kann kein nennenswerter Austausch der Luftfeuchtigkeit zwischen Innen- und Außenraum stattfinden. Die Feuchtigkeit in Gebäuden muss in diesem Fall über Lüftungsanlagen oder über bewusstes Lüften (Fenster) abgeführt werden.
Wer nun glaubt, das ein „luftiges“ Gebäude Feuchtigkeit besser transportiert wie ein gedämmtes bedenke folgendes: Im „luftigen“, schlecht gedämmten Haus funktioniert der unkontrollierte Luftwechsel über die Fugen. Dieser hängt stark von den Windverhältnissen ab. In einem kalten, windarmen Winter wird auch bei undichten Gebäuden die Raumluft kaum ausgetauscht. Dann kondensiert warme Luft an kalten Bauteilen und führt bei schlecht gedämmten Gebäuden zu Schimmelbildung. Somit ist eine möglichst dichte Bauweise, eine gute Wärmedämmung kombiniert mit einem kontrollierten Luftwechsel auch ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung von Bauschäden durch Schimmel.
Eine ganzheitliche Beratung der vorgesehenen Baumaßnahmen hilft, teure Folgeschäden zu vermeiden.
Weitere Informationen
Wenn bei einem Gebäude mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden ist ein Lüftungskonzept erforderlich. Modernere Fenster sind dichter wie ältere Fenster und ermöglichen einen geringeren Luftwechsel. Dadurch entsteht die Gefahr, dass die Luftfeuchtigkeit im Gebäude zu hoch wird und es dadurch zu Schimmelbildung (siehe Schimmel) kommen kann. Ein Lüftungskonzept führt zusätzlich zu einem gesunden Raumklima.
Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Lüftungskonzept bei einem Fenstertausch zu erstellen:
Wirkungsprinzip natürliche Lüftung.
Bild: BG Bau
Natürliche Lüftung
Bei der natürlichen Lüftung wird die Luft durch Fenster und Türen ins Gebäude strömen gelassen. Dies kann durch regelmäßiges Lüften oder durch den Einsatz von Lüftungsklappen erfolgen.
Zentrales Be- und Entlüftungssystem mit Wärmerückgewinnung
Bild: Fachinstitut Gebäude-Klima, Bietigheim-Bissingen
Mechanische Lüftung
Bei der mechanischen Lüftung wird die Luft durch eine Lüftungsanlage ins Gebäude strömen gelassen. Dies kann durch eine zentrale Lüftungsanlage oder durch dezentrale Lüftungsanlagen in den einzelnen Räumen erfolgen.
Die Art der Lüftung, die im Rahmen des Lüftungskonzeptes gewählt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Gebäudegröße, der Anzahl der Bewohner und den örtlichen Gegebenheiten.
In der Regel ist die natürliche Lüftung ausreichend, wenn das Gebäude nicht zu groß ist und die Bewohner regelmäßig lüften. Wenn das Gebäude jedoch groß ist oder die Bewohner nicht regelmäßig lüften können, ist eine mechanische Lüftungsanlage erforderlich.
Die Kosten für die Erstellung eines Lüftungskonzeptes liegen je nach Umfang und Komplexität des Gebäudes zwischen 500 und 2.000 Euro.
Wärmebrücken sind Stellen in der Gebäudehülle, an denen die Wärmedämmung unvollständig ist oder die Dämmung durchbrochen wird. Dadurch wird ein erhöhter Wärmeverlust bzw. Verlust von Energie verursacht. Wärmebrücken können durch verschiedene Faktoren entstehen, wie:
Wärmebrücken können zu einer Reihe von Problemen führen, wie:
Um Wärmebrücken zu vermeiden oder zu minimieren, ist es wichtig, bei der Planung und Ausführung von Gebäuden auf einen ausreichenden Wärmeschutz zu achten. Dies kann durch eine sorgfältige Planung der Bauweise, die Verwendung geeigneter Materialien und die fachgerechte Ausführung der Wärmedämmung erreicht werden.
Weitere Informationen zu Wärmebrücken finden Sie hier beim Energieinstitut Vorarlberg.
Der sogenannte U-Wert beschreibt die Qualität der Dämmung. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Wärmedämmung (Zur Broschüre "Wer oder was ist der U-Wert"). Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein bestimmter U-Wert bei energetischen Sanierungen nicht überschritten werden. Kann in der Praxis ein niedrigerer Wert erreicht werden, als gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine finanzielle Förderung möglich.
Broschüren zum Thema:
Für Dämmstoffe gilt, dass ein Einsatz nur nach baulicher Zulassung erfolgen darf. Diese gibt Auskunft über Hersteller, Güteüberwachung, Wärmeleitfähigkeit (also die Wärmedämmeigenschaften), der Anwendungstyp (z.B. Druckfestigkeit), sowie die Baustoffklasse und damit die Brennbarkeit. |
Bei einer Wärmedämmung der Gebäudehülle werden gewöhnlich Styropor, Holzfaserstoffen oder Steinwolle auf dem bestehende Gebäude angebracht. Man könnte vermuten, dass dadurch die Gefahr einer leichteren Entflammbarkeit besteht.
Für Gebäude gibt es jedoch zwei grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen. So werden Brandverhalten und Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen beurteilt. Anhand von Brandtests werden Baustoffe durch Prüfinstitute in Klassen eingeteilt und zertifiziert. Begutachtet und bewertet wird beim Brandverhalten das einzelne Produkt, bei der Feuerwiderstandsklasse das gesamte Bauteil.
Das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen wird in sechs Brandstoffklassen eingeteilt von A bis F. Dabei bedeuten, A= „nicht brennbar“ , F= „leicht entflammbar“. In Deutschland gilt im Baubereich die Mindestanforderung von Klasse B2 = „normal entflammbar“. Das heißt sie sind zwar entflammbar, breiten sich jedoch nicht schlagartig aus.
Die Feuerwiderstandsklasse (F30 – F180) gibt an, wie lange ein Bauteil einem Feuer standhält (30-180Min), ohne dass ein Durchbrand entsteht oder es statisch instabil wird. Diese Zeitangabe ist wichtig, da sie aussagt, wie viel Zeit im Brandfall bleibt, Lebewesen aus dem Gefahrenbereich zu evakuieren.
Zugelassene WDV-Systeme mit Polystyroldämmstoffplatten (EPSHartschaumplatten) erbringen den erforderlichen Nachweis, dass die Anforderungen an schwerentflammbare Baustoffe (Klasse B1) erfüllt werden. Diese sind bis zu einer Gebäudehöhe bis 7m uneingeschränkt und bei einer Gebäudehöhe bis 22m eingeschränkt (Brandriegel aus nichtbrennbarem Material) einsetzbar.
Hinsichtlich ihres Brandverhaltens werden Holzfaserdämmstoffe mindestens in die Baustoffklasse B 2 („normalentflammbar“) eingestuft. Sie können jedoch, je nach Verschalung des Wandaufbaus, auch bis zur Feuerwiderstandklasse F 90 verbessert werden. Holzfaserdämmstoffe sind jedoch nur bis zu einer Gebäudehöhe von 7m einsetzbar. Darüber wird mindestens eine Baustoffklasse B1 gefordert.
Wärmedämmverbundsysteme tragen im Brandfall jedoch nachweislich zum Feuerwiderstand der Bauteile bei, indem sie einerseits den Temperaturdurchgang durch das Bauteil aufgrund ihrer hohen Wärmespeicherkapazität stark verzögern. Andererseits bildet sich, wie bei Massivholz, eine ausgeprägte Verkohlungsschicht, die den Abbrand des Dämmstoffes hemmt und somit für lange Volumenbeständigkeit im Bauteil sorgt. Bei der Produktauswahl ist selbstverständlich auf die Feuerwiderstandsklassen zu achten. (Trifft nur für Holzfasern zu!)
Die höchsten Anforderungen an den Brandschutz erfüllt die Steinwolle. Dieser Dämmstoff trägt aktiv zum vorbeugenden baulichen Brandschutz bei. Sie ist nicht brennbar und führt die Baustoffklasse A1. Mit einem Schmelzpunkt von über 1.000 °C eignen sie sich für den Einsatz in klassifizierten Brandschutzkonstruktionen. Steinwolle ist der einzige Dämmstoff der auch über die Hochhausgrenze von 22m hinaus verwendet werden darf. Hier dürfen nur nichtbrennbare Baustoffe der Baustoffklasse A verwendet werden.
Um nach der Lebensdauer eines Vollwärmeschutzes das Material zu entsorgen, ist es von Vorteil, wenn die verwendeten Materialien getrennt werden können . Dies ist bei Wärmedämm – Verbundsystemen derzeit nicht immer möglich. Gerade Befestigungsysteme und Trägermatten sollen für guten Zusammenhalt sorgen. So sind für die verschiedenen Systeme auf dem Markt derzeit nur wenig Erfahrungen vorhanden:
Darstellung links: Quelle: In Anlehnung an "Wärmedämmstoffe im Vergleich", 2000, S. 79
Dämmsysteme aus geschäumten Kunststoffen können aus heutiger Sicht nur thermisch verwertet werden. Da ihr Hauptbestandteil auf Erdöl basiert, ist es auch ökologisch sinnvoll , derartige Werkstoffe in Müllverbrennungsanlagen zu entsorgen.
Mineralwolle besitzt eine gute Klima- und Energiebilanz und eignet sich mit 95 % mineralischen Rohstoffen hervorragend für die Wiederverwertung. Zudem wird Mineralwolle zu großen Teilen aus bereits verwerteten Stoffen wie z.B. Glas hergestellt, kann beim Rückbau gut komprimiert werden und wird in der Regel branchenintern recycelt.
Ein vollständiger ökologischer Kreislauf kann mit Dämmstoffen aus Holzfasern oder anderen nachwachsenden Rohstoffen geschlossen werden. Sie sind recycelfähig und können, sofern nicht durch Fremdstoffe kontaminiert, wieder dem Herstellungsprozeß zurückgeführt werden.
Ferner können sie auch thermisch verwertet werden.
Nachhaltiges Bauen bezeichnet den Bau von Gebäuden, die unter Berücksichtigung von ökologischen, ökonomischen und soziokulturellen Aspekten geplant und errichtet werden.
Im Vordergrund steht dabei der Schutz der Umwelt und die Schonung von Ressourcen. Nachhaltige Gebäude verbrauchen weniger Energie und Wasser, produzieren weniger Abfall und tragen zum Klimaschutz bei.
Weitere Informationen und Broschüren
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Bild- und Videoquelle: Energieinstitut Vorarlberg
Weitere Informationen
Zum Thema Klimaanpassung im Oberland finden Sie weitere Informationen auf Webseite unseres Projektes KARE (Klimaanpassung auf regionaler Ebene).
Der Energieausweis gibt mit seinen Energiekennwerten Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Zusätzlich werden ggf. Modernisierungsmaßnahmen vorgeschlagen, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudes führen und Angaben über den Einsatz von erneuerbaren Energien verdeutlicht.
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Video- und Bildquelle: Stadtwerke Düsseldorf
Weitere Informationen
Der Energieausweis bei Neubauten wurde bereits mit der EnEV 2002 verpflichtend eingeführt. Die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude bleiben im Wesentlichen unverändert. Bei Änderungen von Gebäuden wird eine Nachweispflicht über den Vollzug des GEG eingeführt, die auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen ist.
Ein Energieausweis ist vorzulegen, wenn Gebäude oder Wohnungen verkauft, vermietet, verpachtet oder geleast werden. Die Gültigkeit beträgt in der Regel 10 Jahre.
Bei Nichtwohngebäuden werden neben Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Bereiche Kühlung und Beleuchtung berücksichtigt. Wohngebäude mit Klimaanlage werden ebenfalls berechnet. Bei öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche muss der Energieausweis sichtbar ausgehängt werden. Den Energieausweis gibt es als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis.
Im GEG wird festgelegt, wie Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Heizwärmebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen. Eigentümern, Vermietern und Ausstellern stehen somit klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Der Energieausweis ist für alle Gebäude, Wohngebäude und Nichtwohngebäude Pflicht. Es gibt ihn als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Bei Neubauten muss der Bedarfsausweis bereits seit der EnEV 2002 ausgestellt werden:
Welcher Ausweis ausgestellt werden darf, richtet sich nach Typ, Größe und dem Baujahr des Gebäudes. Grundsätzlich besteht für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Kann der Verbrauch der letzten drei Jahre nicht nachgewiesen werden, muss der Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Eine Ausnahme besteht für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Hier muss der Bedarfsausweis ausgestellt werden, sofern das Gebäude nicht schon bei der Fertigstellung mindestens dem energetischen Stand der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprach oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
Der Energieausweis ist für Kauf- und Mietinteressenten als auch für die Eigentümer von Vorteil. Wer ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen oder mieten will, erhält anhand der Angaben im Energieausweis einen überschlägigen Eindruck von der energetischen Qualität des Gebäudes. Verkäufer und Vermieter von Gebäuden mit guten energetischen Gebäudekennwerten haben auf dem Immobilienmarkt Vorteile. Der Energieausweis sollte aber nicht Bestandteil von Mietverträgen oder Verkaufsunterlagen werden. Es besteht nur Anspruch auf Einsichtnahme, es ist keine Aushändigung vorgesehen, jedoch stellt die Nichtvorlage eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt, aber niemals eine ausführliche Energieberatung ersetzen kann. Auf den Internetseiten der Deutschen Energieagentur www.dena.de, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de, bei der Landesvertretung Bayerns der unabhängigen und neutralen Gebäudeenergieberater www.gih-bayern.de sowie auf vielen anderen Seiten im Internet findet man eine „Suche“ nach Ausweisausstellern.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsdokument, das die energetische Sanierung eines Gebäudes Schritt für Schritt vorzeichnet. Er wird von einem Energieberater erstellt und basiert auf einer energetischen Gebäudeanalyse.
Der iSFP enthält folgende Informationen:
Hier sehen Sie einen Muster-Sanierungsfahrplan (SFP).
Der iSFP ist ein wertvolles Hilfsmittel für Eigentümer von Gebäuden, die ihr Gebäude energetisch sanieren möchten. Er hilft, die richtigen Maßnahmen zu identifizieren und diese effizient umzusetzen. Um einen iSFP erstellen zu lassen, können Sie sich an einen Energieberater in Ihrer Nähe wenden (hier finden Sie einen Energieberater).
In unserer Mediathek (hier klicken) sehen Sie die Vorgehensweise bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans.
Schritt für Schritt zum sanierten Haus: Beispiel eines Individuellen Sanierungsfahrplans Foto: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Über das Klimapaket wird Heizen mit fossilen Energien wie Öl und Gas mit einem CO2-Preis belegt, auch Spritpreise sind davon betroffen. Damit sollen mehr Anreize für energetische Sanierungen und Elektromobilität geschaffen werden.
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Worauf es bei einer Erneuerung oder Modernisierung ab 2024 ankommt.
Eine Verbraucherfreundliche Zusammenfassung des GEG finden Sie hier.
Wärmepumpen funktionieren auch im Altbau. Es gilt: Wärmepumpen arbeiten dann effizient, wenn die Temperaturdifferenz zwischen der Energiequelle und dem Heizkreislauf möglichst gering ist.
Die Sanierungswende ist Teil der Grenzüberschreitenden Offensive Altbau (GO Altbau) und wird gefördert durch das INTERREG Programm VI-A Bayern – Österreich 2021-2027 – ein Programm der Europäischen Union
GO Altbau soll dabei helfen, die aktuellen Engpässe in der Energieberatung aufgrund der sehr hohen Nachfrage zu beheben und neue Beratungsansätze und Kommunikationswege zu testen und zu etablieren.
Durch das Projekt sollen viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in den Regionen der Projektpartner erreicht werden und zur energetischen Gebäudesanierung informiert und motiviert werden. Informieren Sie sich dazu auch auf unserer Projektwebseite unter: www.go-altbau.eu
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