Bürgerstiftung Energiewende Oberland
Am Alten Kraftwerk 4
82377 Penzberg
Tel.: 08856 / 80 53 6-0
Fax. 08856 / 80 53 6-29
E-Mail: info@energiewende-oberland.de
Prüfen Sie mittels folgender Tipps, was für einen energetischen Standard Ihr Gebäude hat:
Schauenn Sie nach dem Energiekennwert in Ihrem Energieausweis
Der Energieausweis gibt mit seinen Energiekennwerten Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Zusätzlich werden ggf. Modernisierungsmaßnahmen vorgeschlagen, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudes führen und Angaben über den Einsatz von erneuerbaren Energien verdeutlicht.
Youtube-Video
Dieser Inhalt wird von Youtube verarbeitet.
Informationen zu dieser Datenverarbeitung
finden Sie in der
Datenschutzerklärung.
Video- und Bildquelle: Stadtwerke Düsseldorf
Weitere Informationen
Der Energieausweis bei Neubauten wurde bereits mit der EnEV 2002 verpflichtend eingeführt. Die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude bleiben im Wesentlichen unverändert. Bei Änderungen von Gebäuden wird eine Nachweispflicht über den Vollzug des GEG eingeführt, die auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen ist.
Ein Energieausweis ist vorzulegen, wenn Gebäude oder Wohnungen verkauft, vermietet, verpachtet oder geleast werden. Die Gültigkeit beträgt in der Regel 10 Jahre.
Bei Nichtwohngebäuden werden neben Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Bereiche Kühlung und Beleuchtung berücksichtigt. Wohngebäude mit Klimaanlage werden ebenfalls berechnet. Bei öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche muss der Energieausweis sichtbar ausgehängt werden. Den Energieausweis gibt es als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis.
Im GEG wird festgelegt, wie Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Heizwärmebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen. Eigentümern, Vermietern und Ausstellern stehen somit klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Der Energieausweis ist für alle Gebäude, Wohngebäude und Nichtwohngebäude Pflicht. Es gibt ihn als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Bei Neubauten muss der Bedarfsausweis bereits seit der EnEV 2002 ausgestellt werden:
Welcher Ausweis ausgestellt werden darf, richtet sich nach Typ, Größe und dem Baujahr des Gebäudes. Grundsätzlich besteht für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Kann der Verbrauch der letzten drei Jahre nicht nachgewiesen werden, muss der Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Eine Ausnahme besteht für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Hier muss der Bedarfsausweis ausgestellt werden, sofern das Gebäude nicht schon bei der Fertigstellung mindestens dem energetischen Stand der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprach oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.
Der Energieausweis ist für Kauf- und Mietinteressenten als auch für die Eigentümer von Vorteil. Wer ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen oder mieten will, erhält anhand der Angaben im Energieausweis einen überschlägigen Eindruck von der energetischen Qualität des Gebäudes. Verkäufer und Vermieter von Gebäuden mit guten energetischen Gebäudekennwerten haben auf dem Immobilienmarkt Vorteile. Der Energieausweis sollte aber nicht Bestandteil von Mietverträgen oder Verkaufsunterlagen werden. Es besteht nur Anspruch auf Einsichtnahme, es ist keine Aushändigung vorgesehen, jedoch stellt die Nichtvorlage eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt, aber niemals eine ausführliche Energieberatung ersetzen kann. Auf den Internetseiten der Deutschen Energieagentur www.dena.de, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de, bei der Landesvertretung Bayerns der unabhängigen und neutralen Gebäudeenergieberater www.gih-bayern.de sowie auf vielen anderen Seiten im Internet findet man eine „Suche“ nach Ausweisausstellern.
Der Energiekennwert ist ein Maß für den Energieverbrauch eines Gebäudes. Er wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) angegeben. Der Energiekennwert gibt an, wie viel Energie das Gebäude pro Jahr verbraucht, um auf eine bestimmte Standardnutzung zu kommen. Der Energiekennwert wird in einer Skala eingeordnet.
Erklärung der Skala bei Energieausweisen
Die Skala des Energieausweises in Deutschland ist in Energieeffizienzklassen von A+ bis H unterteilt. Die Klassen A+ und A gelten als sehr energieeffizient, während H als sehr energieineffizient gilt. Die Klassen B bis E werden als mittelmäßig oder gering effizient angesehen.
Was mache ich, wenn ich keinen Energieausweis habe?
Sollten Sie keinen Energieausweis haben, können Sie auch eine erste Abschätzung des Energiekennwerts mit Hilfe von Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre vornehmen.
Nun können Sie in der oberen Grafik schauen, welcher Effizienzklasse das Ergebnis in einem Energieausweis entsprechen würde.
Bitte beachten Sie: In der Abschätzung wird keine Witterungsbereinigung mit einberechnet. Es stellt nur eine erste Abschätzung zur Einordnung da. Für eine Witterungsbereinigte Berechnung sollten Sie sich an einen Energieberater wenden, welcher Ihnen auch einen Energieausweis erstellen kann.
Wie kann ich erkennen, ob meine Fenster den energetischen Standard erfüllen?
Hinweis
Mit einer thermografischen Aufnahme können im Winterhalbjahr die Schwachstellen Ihres Gebäudes gut sichtbar gemacht werden.
Wärmeverluste der Bauteile eines Hauses
Über die Wände wird prozentual am meisten Wärme nach Außen verloren. Eine Fassadendämmung lohnt sich besonders, wenn ohnehin Arbeiten wie ein Anstrich oder Reparaturen am Gebäude notwendig sind. In solchen Fällen sind die zusätzlichen Kosten oft überschaubar.
Diese Werte müssen Sie bei Außenbauteilen einhalten
Die folgende Tabelle zeigt die Anforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes für die Änderungen von Außenbauteilen bei bestehenden Gebäuden sowie Orientierungswerte für deren Umsetzung.
Bauteile | geforderter U-Wert [W/(m²K)] | Orientiertung für mögliche Maßnahmen |
Außenwand | 0,24 | Dämmung mit 12 bis 16 cm |
Fenster Achtung: Maßgeblich ist der U-Wert des gesamten | 1,30 | 2-Scheiben-Wärmeschutz-Verglasung |
Dachflächenfenster | 1,40 | 2-Scheiben-Wärmeschutz-Verglasung |
Verglasungen für Sonderverglasungen wie z.B. Schallschutz- | 1,10 | 2-Scheiben-Wärmeschutz-Verglasung |
Dachschrägen, Steildächer | 0,24 | Dämmung mit 14 bis 18 cm |
Oberste Geschossdecken | 0,24 | Dämmung mit 14 bis 18 cm |
Flachdächer | 0,20 | Dämmung mit 16 bis 20 cm |
Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte | 0,30 | Dämmung mit 10 bis 14 cm |
Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte (wenn der Aufbau bzw. die Erneuerung des | 0,50 | Dämmung mit 4 bis 5 cm |
Decken, die nach unten an Außenluft grenzen | 0,24 | Dämmung mit 14 bis 18 cm |
Der sogenannte U-Wert beschreibt die Qualität der Dämmung. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Wärmedämmung (Zur Broschüre "Wer oder was ist der U-Wert"). Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein bestimmter U-Wert bei energetischen Sanierungen nicht überschritten werden. Kann in der Praxis ein niedrigerer Wert erreicht werden, als gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine finanzielle Förderung möglich.
Broschüren zum Thema:
Wann sollte ich meine Fenster austauschen?
Isolierverglasung sollte sofort ausgetauscht werden, da diese Standard waren, bevor die Wärmeschutzverordnung von 1995 einen ersten energetischen Mindeststandard eingeführt hat. Bei jüngeren Fenstern können Sie im Scheibenzwischenraum einen U-Wert erkennen. Die aktuelle gesetzlich Mindestanforderung liegt bei 1,3 W/(m²K).
Hinweis
Einige Maßnahmen, wie die Dämmung der Kellerdecke oder der obersten Geschossdecke kann in Eigenregie durchgeführt werden (siehe Videos zu Do-it-Yourself). Bei mehreren Maßnahmen hintereinander sollte ein Energieberater hinzugezogen werden (Energieberater finden Sie hier), um Wärmebrücken (zur Erklärung "Wärmebrücken") zu vermeiden. Um eine erste Hilfestellung zu bekommen, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu kostenlose Erstberatungen an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Hilfreich zur Planung mehrerer Maßnahmen kann ein Sanierungsfahrplan sein. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsdokument, das die energetische Sanierung eines Gebäudes Schritt für Schritt vorzeichnet. Er wird von einem Energieberater erstellt und basiert auf einer energetischen Gebäudeanalyse.
Der iSFP enthält folgende Informationen:
Hier sehen Sie einen Muster-Sanierungsfahrplan (SFP).
Der iSFP ist ein wertvolles Hilfsmittel für Eigentümer von Gebäuden, die ihr Gebäude energetisch sanieren möchten. Er hilft, die richtigen Maßnahmen zu identifizieren und diese effizient umzusetzen. Um einen iSFP erstellen zu lassen, können Sie sich an einen Energieberater in Ihrer Nähe wenden (hier finden Sie einen Energieberater).
In unserer Mediathek (hier klicken) sehen Sie die Vorgehensweise bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans.
Schritt für Schritt zum sanierten Haus: Beispiel eines Individuellen Sanierungsfahrplans Foto: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Die Sanierungswende ist Teil der Grenzüberschreitenden Offensive Altbau (GO Altbau) und wird gefördert durch das INTERREG Programm VI-A Bayern – Österreich 2021-2027 – ein Programm der Europäischen Union
GO Altbau soll dabei helfen, die aktuellen Engpässe in der Energieberatung aufgrund der sehr hohen Nachfrage zu beheben und neue Beratungsansätze und Kommunikationswege zu testen und zu etablieren.
Durch das Projekt sollen viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in den Regionen der Projektpartner erreicht werden und zur energetischen Gebäudesanierung informiert und motiviert werden. Informieren Sie sich dazu auch auf unserer Projektwebseite unter: www.go-altbau.eu
Haftungsausschluss
Jede Kommunikationsmaßnahme im Zusammenhang mit der Aktion gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Die Europäische Union und ihre Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) sind nicht verantwortlich für die
Verwendung der Informationen, die in den Kommunikationsaktivitäten enthalten sind.
Die Mitglieder des GO Altbau-Konsortiums haften nicht für Schäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, spezielle, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser Materialien ergeben können.