Schritt für Schritt sagen wir: "Servus (K)Altbau"

1. Energetischen Zustand des Gebäudes ermitteln

Prüfen Sie mittels folgender Tipps, was für einen energetischen Standard Ihr Gebäude hat:

Schauenn Sie nach dem Energiekennwert in Ihrem Energieausweis

Grafik Energieausweis

Der Energieausweis gibt mit seinen Energiekennwerten Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Zusätzlich werden ggf. Modernisierungsmaßnahmen vorgeschlagen, die zu einer energetischen Verbesserung des Gebäudes führen und Angaben über den Einsatz von erneuerbaren Energien verdeutlicht.

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Video- und Bildquelle: Stadtwerke Düsseldorf

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Der Energieausweis bei Neubauten wurde bereits mit der EnEV 2002 verpflichtend eingeführt. Die Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude bleiben im Wesentlichen unverändert. Bei Änderungen von Gebäuden wird eine Nachweispflicht über den Vollzug des GEG eingeführt, die auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen ist.

Ein Energieausweis ist vorzulegen, wenn Gebäude oder Wohnungen verkauft, vermietet, verpachtet oder geleast werden. Die Gültigkeit beträgt in der Regel 10 Jahre.

  • Angaben zum Berechnungsverfahren
  • Angabe des Primärenergiebedarfes (nur beim Bedarfsausweis)
  • Angabe des Endenergiebedarfes (Heizöl, Erdgas, Strom etc.)
  • Gebäudeinformationen wie Gebäudetyp, Baujahr, Wohneinheiten etc.
  • Baujahr Anlagentechnik (Heizung, ggf. Klimaanlage)
  • Qualität der Gebäudehülle (Dämmstandard)
  • Bei Nichtwohngebäuden Vergleichswerte: EnEV-Werte Neubau oder Modernisierung, bzw.  Heizbedarf und Warmwasserverbrauch bei ähnlicher Gebäudekategorie
  • Modernisierungstipps zur Einsparung von Energiekosten
  • Einsatz von erneuerbaren Energien
  • Dokumentation der 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Pflicht 

Bei Nichtwohngebäuden werden neben Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung auch die Bereiche Kühlung und Beleuchtung berücksichtigt. Wohngebäude mit Klimaanlage werden ebenfalls berechnet. Bei öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche muss der Energieausweis sichtbar ausgehängt werden. Den Energieausweis gibt es als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis.

Im GEG wird festgelegt, wie Primärenergiebedarf, Endenergiebedarf und Heizwärmebedarf zu berechnen sind und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen. Eigentümern, Vermietern und Ausstellern stehen somit klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Der Energieausweis ist für alle Gebäude, Wohngebäude und Nichtwohngebäude Pflicht. Es gibt ihn als Verbrauchsausweis und als Bedarfsausweis. Bei Neubauten muss der Bedarfsausweis bereits seit der EnEV 2002 ausgestellt werden:

  • Beim bedarfsorientierten Ausweis werden die Gebäudehülle (Art und Stärke der Wände und Decken, Art der Fenster etc.) und die Anlagentechnik (Heizung, Lüftung etc.) bei der Ermittlung des Energiebedarfs eines Gebäudes berücksichtigt. Man erhält als Ergebnis einen Wert des theoretischen Energieverbrauchs des Gebäudes in kWh/m²a. Dieser rechnerisch ermittelte Wert lässt sich gut mit den Werten anderer Gebäude vergleichen.
  • Dem verbrauchsorientierten Ausweis liegt dagegen der Energieverbrauch der letzten drei Jahre für das Gebäude zugrunde. Da der tatsächliche Verbrauch aber wesentlich vom Nutzerverhalten geprägt ist – hier spielen z. B. die Raumtemperatur oder das Lüftungsverhalten eine große Rolle – ist es schwierig, den so ermittelten Energieverbrauch mit anderen Gebäuden zu vergleichen.

Welcher Ausweis ausgestellt werden darf, richtet sich nach Typ, Größe und dem Baujahr des Gebäudes. Grundsätzlich besteht für Wohn- und Nichtwohngebäude im Bestand Wahlfreiheit zwischen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis. Kann der Verbrauch der letzten drei Jahre nicht nachgewiesen werden, muss der Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Eine Ausnahme besteht für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Hier muss der Bedarfsausweis ausgestellt werden, sofern das Gebäude nicht schon bei der Fertigstellung mindestens dem energetischen Stand der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprach oder durch Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. In diesen Fällen besteht ebenfalls Wahlfreiheit.

Der Energieausweis ist für Kauf- und Mietinteressenten als auch für die Eigentümer von Vorteil. Wer ein Gebäude oder eine Wohnung kaufen oder mieten will, erhält anhand der Angaben im Energieausweis einen überschlägigen Eindruck von der energetischen Qualität des Gebäudes. Verkäufer und Vermieter von Gebäuden mit guten energetischen Gebäudekennwerten haben auf dem Immobilienmarkt Vorteile. Der Energieausweis sollte aber nicht Bestandteil von Mietverträgen oder Verkaufsunterlagen werden. Es besteht nur Anspruch auf Einsichtnahme, es ist keine Aushändigung vorgesehen, jedoch stellt die Nichtvorlage eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt, aber niemals eine ausführliche Energieberatung ersetzen kann. Auf den Internetseiten der Deutschen Energieagentur www.dena.de, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de, bei der Landesvertretung Bayerns der unabhängigen und neutralen Gebäudeenergieberater www.gih-bayern.de sowie auf vielen anderen Seiten im Internet findet man eine „Suche“ nach Ausweisausstellern.

Der Energiekennwert ist ein Maß für den Energieverbrauch eines Gebäudes. Er wird in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/(m²a)) angegeben. Der Energiekennwert gibt an, wie viel Energie das Gebäude pro Jahr verbraucht, um auf eine bestimmte Standardnutzung zu kommen. Der Energiekennwert wird in einer Skala eingeordnet.

Bildquelle: verbraucherzentrale.de

Erklärung der Skala bei Energieausweisen

Die Skala des Energieausweises in Deutschland ist in Energieeffizienzklassen von A+ bis H unterteilt. Die Klassen A+ und A gelten als sehr energieeffizient, während H als sehr energieineffizient gilt. Die Klassen B bis E werden als mittelmäßig oder gering effizient angesehen.

 


Was mache ich, wenn ich keinen Energieausweis habe?

Sollten Sie keinen Energieausweis haben, können Sie auch eine erste Abschätzung des Energiekennwerts mit Hilfe von Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre vornehmen.

  1. Suchen Sie die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre (Heizung + Warmwasser) 
  2. Suchen Sie die Fläche Ihres Gebäudes heraus
  3. Schreiben Sie die Energieverbräuche (in kWh) aus den Abrechnungen heraus
  4. Bilden Sie den mittleren Verbrauch aus den 3 Verbräuchen
  5. Teilen Sie den mittleren Verbrauch durch die Fläche des Gebäudes

Nun können Sie in der oberen Grafik schauen, welcher Effizienzklasse das Ergebnis in einem Energieausweis entsprechen würde.


Bitte beachten Sie:
In der Abschätzung wird keine Witterungsbereinigung mit einberechnet. Es stellt nur eine erste Abschätzung zur Einordnung da. Für eine Witterungsbereinigte Berechnung sollten Sie sich an einen Energieberater wenden, welcher Ihnen auch einen Energieausweis erstellen kann.


Wie kann ich erkennen, ob meine Fenster den energetischen Standard erfüllen?

  • Prüfen Sie selbst, ob Ihre Fenster dicht sind. Machen Sie zum Beispiel den Feuerzeugtest. Halten Sie ein Feuerzeug nah an das Fensterglas und lösen Sie die Flamme aus. Diese spiegelt sich bei mehrfach verglasten Fenstern auch mehrfach im Glas. Hat eine der Spiegelungen eine andere Farbe, deutet das darauf hin, dass das Glas metallbedampft ist, also eine Wärmeschutzscheibe enthält.
  • Sie können auch leicht selbst testen, ob die Dichtung Ihrer Fenster noch intakt ist. Dafür legen Sie ein Blatt Papier in den Rahmen des geöffneten Fensters. Schließen Sie das Fenster. Können Sie das Blatt problemlos herausziehen? Dann kann die Luft ebenfalls auf diesem Weg entweichen.


Hinweis

Mit einer thermografischen Aufnahme können im Winterhalbjahr die Schwachstellen Ihres Gebäudes gut sichtbar gemacht werden.

2. Mit welchem Bauteil soll ich bei der Sanierung beginnen?

Bildquelle: energieheld.de

Wärmeverluste der Bauteile eines Hauses

Über die Wände wird prozentual am meisten Wärme nach Außen verloren. Eine Fassadendämmung lohnt sich besonders, wenn ohnehin Arbeiten wie ein Anstrich oder Reparaturen am Gebäude notwendig sind. In solchen Fällen sind die zusätzlichen Kosten oft überschaubar.


Diese Werte müssen Sie bei Außenbauteilen einhalten

Die folgende Tabelle zeigt die Anforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes für die Änderungen von Außenbauteilen bei bestehenden Gebäuden sowie Orientierungswerte für deren Umsetzung.

Bauteilegeforderter U-Wert
[W/(m²K)]

Orientiertung für mögliche Maßnahmen

Außenwand0,24

Dämmung mit 12 bis 16 cm

Fenster 

Achtung: Maßgeblich ist der U-Wert des gesamten
Fensters, der als Uw-Wert bezeichnet wird

1,302-Scheiben-Wärmeschutz-Verglasung
Dachflächenfenster1,402-Scheiben-Wärmeschutz-Verglasung

Verglasungen

für Sonderverglasungen wie z.B. Schallschutz-
verglasungen gelten andere Werte

1,102-Scheiben-Wärmeschutz-Verglasung
Dachschrägen, Steildächer0,24

Dämmung mit 14 bis 18 cm

Oberste Geschossdecken0,24

Dämmung mit 14 bis 18 cm

Flachdächer0,20

Dämmung mit 16 bis 20 cm

Wände und Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte0,30

Dämmung mit 10 bis 14 cm

Decken gegen unbeheizten Keller, Bodenplatte

(wenn der Aufbau bzw. die Erneuerung des
Fußbodens auf der beheizten Seite erfolgt)

0,50

Dämmung mit 4 bis 5 cm

Decken, die nach unten an Außenluft grenzen

0,24

Dämmung mit 14 bis 18 cm

 

Der sogenannte U-Wert beschreibt die Qualität der Dämmung. Je niedriger der U-Wert, desto besser die Wärmedämmung (Zur Broschüre "Wer oder was ist der U-Wert"). Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf ein bestimmter U-Wert bei energetischen Sanierungen nicht überschritten werden. Kann in der Praxis ein niedrigerer Wert erreicht werden, als gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine finanzielle Förderung möglich.

Broschüren zum Thema:


Wann sollte ich meine Fenster austauschen?

Isolierverglasung sollte sofort ausgetauscht werden, da diese Standard waren, bevor die Wärmeschutzverordnung von 1995 einen ersten energetischen Mindeststandard eingeführt hat. Bei jüngeren Fenstern können Sie im Scheibenzwischenraum einen U-Wert erkennen. Die aktuelle gesetzlich Mindestanforderung liegt bei 1,3 W/(m²K).


Hinweis

Einige Maßnahmen, wie die Dämmung der Kellerdecke oder der obersten Geschossdecke kann in Eigenregie durchgeführt werden (siehe Videos zu Do-it-Yourself). Bei mehreren Maßnahmen hintereinander sollte ein Energieberater hinzugezogen werden (Energieberater finden Sie hier), um Wärmebrücken (zur Erklärung "Wärmebrücken") zu vermeiden. Um eine erste Hilfestellung zu bekommen, können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu kostenlose Erstberatungen an. Weitere Informationen finden Sie hier

3. Erstellung eines Sanierungsfahrplans mit einem Energieeffizienzexperten

Hilfreich zur Planung mehrerer Maßnahmen kann ein Sanierungsfahrplan sein. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Beratungsdokument, das die energetische Sanierung eines Gebäudes Schritt für Schritt vorzeichnet. Er wird von einem Energieberater erstellt und basiert auf einer energetischen Gebäudeanalyse. 

Der iSFP enthält folgende Informationen:

  • Ausgangssituation: Der Energieberater ermittelt den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes. Dazu werden unter anderem die Wärmedämmung, die Fenster und Türen, die Heizung und die Warmwasserbereitung untersucht.
  • Maßnahmen: Der Energieberater schlägt energetische Sanierungsmaßnahmen vor, die den energetischen Zustand des Gebäudes verbessern. Dazu gehören beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, der Austausch der Fenster und Türen, die Modernisierung der Heizung und der Warmwasserbereitung.
  • Kosten: Der Energieberater schätzt die Kosten für die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen.
  • Zeitplan: Der Energieberater schlägt einen Zeitplan für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen vor.

Hier sehen Sie einen Muster-Sanierungsfahrplan (SFP).

Der iSFP ist ein wertvolles Hilfsmittel für Eigentümer von Gebäuden, die ihr Gebäude energetisch sanieren möchten. Er hilft, die richtigen Maßnahmen zu identifizieren und diese effizient umzusetzen. Um einen iSFP erstellen zu lassen, können Sie sich an einen Energieberater in Ihrer Nähe wenden (hier finden Sie einen Energieberater).

In unserer Mediathek (hier klicken) sehen Sie die Vorgehensweise bei der Erstellung eines Sanierungsfahrplans.

Schritt für Schritt zum sanierten Haus: Beispiel eines Individuellen Sanierungsfahrplans Foto: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)

4. Ausführung mit Begleitung durch einen Energieeffizienzexperten

  1. Einholen von Angeboten
    Der Energieberater unterstützt Sie bei der Angebotseinholung für die einzelnen Maßnahmen und kontrolliert für Sie die inhaltliche und kostentechnische Vergleichbarkeit der Angebote.
  2. Qualität am Bau
    Der Energieberater kontrolliert die fortlaufenden Arbeiten und stellt die Qualität der Umsetzung sicher
  3. Abnahme der Gewerke
    Bevor Sie die einzelnen Gewerke abnehmen, führt der Energieberater einen finalen Qualitätscheck durch – bei Bedarf erfolgen zur Sicherheit Thermografieaufnahmen
  4. So funktioniert die neue Technik
    Sollten Sie eine neue Anlagentechnik (Heizung, Wärmepumpe, BHKW) eingebaut haben, wird der Energieberater Ihnen eine ausführliche Einweisung in den täglichen Gebrauch geben.
  5. Bestätigung für Fördermittelgeber
    Die KfW fordert eine Bestätigung durch einen Energieberater über die korrekte Umsetzung der Maßnahmen. Diese reichen Sie bei Ihrer Bank ein.
  6. Energiebedarfsausweis
    Sie erhalten Ihren neuen Energiebedarfsausweis, auf Basis Ihres reduzierten Energiebedarfs

 

Förderhinweis

Die Sanierungswende ist Teil der Grenzüberschreitenden Offensive Altbau (GO Altbau) und wird gefördert durch das INTERREG Programm VI-A Bayern – Österreich 2021-2027 – ein Programm der Europäischen Union

GO Altbau soll dabei helfen, die aktuellen Engpässe in der Energieberatung aufgrund der sehr hohen Nachfrage zu beheben und neue Beratungsansätze und Kommunikationswege zu testen und zu etablieren.

Durch das Projekt sollen viele Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in den Regionen der Projektpartner erreicht werden und zur energetischen Gebäudesanierung informiert und motiviert werden. Informieren Sie sich dazu auch auf unserer Projektwebseite unter: www.go-altbau.eu

 

Projektpartner

 

 

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