Fördermittel Photovoltaik

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Welche Fördermittel gibt es aktuell für Photovoltaikanlagen? 

Aufgrund der eigenen Rentabilität von Photovoltaikanlagen werden aktuell keine Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen von Seiten des Bundes oder vom Land Bayern angeboten. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für PV-Anlagen einen Nullsteuersatz. Damit sind die Anlagen von der Mehrwertsteuer befreit. Über das Programm 270 der KfW-Bank gibt es einen zinsvergünstigten Kredit (weitere Informationen). Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Strom bekommen Sie eine Einspeisevergütung.

 

Einspeisevergütung (Informationen von solaranlagen-portal.com)

Die aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen liegt für August 2024 bei 8,03 Cent je Kilowattstunde (kWh). Sie gilt ausschließlich für Anlagen bis 10 kWp Leistung, die auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden angebracht sind. Größere Anlagen erhalten eine entsprechend geringere Einspeisevergütung (Zusätzlich gibt es einen gesonderten leistungsabhängigen Zuschlag für eine Volleinspeisung).

  • PV-Anlagen bis 10 kWp = 8,03 ct/kWh Einspeisevergütung (Zuschlag bei Volleinspeisung: 4,70 ct/kWh)
  • PV-Anlagen größer 10 bis 40 kWp = 6,95 ct/kWh Einspeisevergütung (Zuschlag bei Volleinspeisung: 3,73 ct/kWh)
  • PV-Anlagen größer 40 bis 100 kWp = 5,68 ct/kWh Einspeisevergütung (Zuschlag bei Volleinspeisung: 5,00 ct/kWh)

 

Hinweis: Wechsel zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung

  • Es ist möglich, mehrere Anlagen auf dem Dach zu installieren: so kann eine Anlage volleinspeisend arbeiten und die entsprechende Einspeisevergütung in Anspruch nehmen, während eine zweite Anlage auch den Haushalt bedient und die Überschusseinspeisung erhält ("Anlagenzusammenfassung"). Hierfür ist eine gesonderte Messeinrichtung (Zähler) für beide Anlagen zu installieren.
  • Auch ein Wechsel zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung ist möglich: Anlagenbetreiber sich können vor Beginn eines Kalenderjahres neu zwischen Überschuss- oder Volleinspeisung entscheiden.

 

Zinsgünstiger Förderkredit

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Investitionen in Erneuerbare Energiene im Programm 270 einen Zinsvergünstigten Kredit an. Das Wichtigste in Kürze (Stand Januar 2023):

  • Kredit ab 4,09 % effektivem Jahreszins
  • Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • Für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas und vieles mehr
  • Für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

 

Amortisationszeit von Photovoltaikanlagen berechnen

Der Strompreis steigt stetig und steht, Stand August 2022, bei einem Preis von 39 ct/kWh. Bei diesem Strompreis amortisiert sich eine Photovoltaikanlage durch die eingesparten Stromkosten sowie die Einspeisevergütung schon nach ca. 10 - 12 Jahren. Die Amortisation für Ihre  geplante Anlage können Sie unter der folgenden Seite abschätzen: