Bürgerstiftung Energiewende Oberland
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Aufgrund der eigenen Rentabilität von Photovoltaikanlagen werden aktuell keine Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen von Seiten des Bundes oder vom Land Bayern angeboten. Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für PV-Anlagen einen Nullsteuersatz. Damit sind die Anlagen von der Mehrwertsteuer befreit. Über das Programm 270 der KfW-Bank gibt es einen zinsvergünstigten Kredit (weitere Informationen). Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Strom bekommen Sie eine Einspeisevergütung.
Die aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen liegt für August 2024 bei 8,03 Cent je Kilowattstunde (kWh). Sie gilt ausschließlich für Anlagen bis 10 kWp Leistung, die auf Wohngebäuden und Lärmschutzwänden angebracht sind. Größere Anlagen erhalten eine entsprechend geringere Einspeisevergütung (Zusätzlich gibt es einen gesonderten leistungsabhängigen Zuschlag für eine Volleinspeisung).
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet für Investitionen in Erneuerbare Energiene im Programm 270 einen Zinsvergünstigten Kredit an. Das Wichtigste in Kürze (Stand Januar 2023):
Amortisationszeit von Photovoltaikanlagen berechnen
Der Strompreis steigt stetig und steht, Stand August 2022, bei einem Preis von 39 ct/kWh. Bei diesem Strompreis amortisiert sich eine Photovoltaikanlage durch die eingesparten Stromkosten sowie die Einspeisevergütung schon nach ca. 10 - 12 Jahren. Die Amortisation für Ihre geplante Anlage können Sie unter der folgenden Seite abschätzen: