Bürgerstiftung Energiewende Oberland
Am Alten Kraftwerk 4
82377 Penzberg
Tel.: 08856 / 80 53 6-0
Fax. 08856 / 80 53 6-29
E-Mail: info@energiewende-oberland.de
Im Folgenden soll in acht Etappen der Bau einer Solaranlage für den Laien erklärt werden. Dabei wird sowohl von der Möglichkeit der Errichtung einer Photovoltaik- als auch der einer Solarthermieanlage oder einer Kombination von beiden ausgegangen.
Photovoltaikanlagen erzeugen mit Hilfe von Solarmodulen Strom aus Sonnenlicht, den Sie im Haus selbst verbrauchen können. Der nicht selbst verbrauchte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß der aktuellen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet.
Solarthermische Anlagen nutzen mit Kollektoren die Wärme der Sonne zur Unterstützung Ihrer Wärmeversorgung. Ihre Brennstoffkosten für Warmwasser und Heizung sinken dadurch.
Für detailliertere und weitere Beratung wenden Sie sich bitte an einen Installateur vor Ort.
Hinweis: Photovoltaik auf Denkmalgeschützten Gebäuden möglich
Auch auf Denkmalgeschützten Gebäuden können Solaranlagen installiert werden, einen "Schritt-für-Schritt-Leitfaden" finden Sie hier.
1. Etappe: Solareignung und Zustand des Daches
Überprüfen Sie anhand des Solarpotenzialkatasters wie gut Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage geeignet ist. Dies dient Ihnen als erste Orientierung über Größe, Kosten und Gewinn der Anlage. Hier lohnt sich nicht nur die allgemeine, sondern auch die Detailansicht (besonders bei Solarthermie). Da kann man seinen bisherigen Strom-Jahresverbrauch (steht auf der Rechnung) eintragen, angeben, ob man ein E-Auto laden möchte oder nicht. Dann rechnet das Programm aus, wie viele Module man aufs Dach packen muss, gibt den wahrscheinlichen Grad der Autarkie und zahlreiche weitere Informationen an. Zusätzlich stellen sich die Fragen:
Nur in Ausnahmefällen ist mit einer denkmalpflegerischen Erlaubnis auf einem denkmalgeschützten Gebäude die Errichtung einer Solaranlage möglich. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune informieren.
Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude zu einem Denkmal. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises.
Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, dann sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig!
Die Qualität der Aussage des Solarkatasters hängt von den verfügbaren Laserscannerdaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird.
Hier ist zu prüfen, ob wachsende Bäume oder geplante Gebäude in der unmittelbaren Umgebung die Solaranlage verschatten und somit den Ertrag vermindern würden.
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2. Etappe: Beratung vor Ort und die Wahl des Angebotes
Im nächsten Schritt ist es notwendig, Beratung durch einen Experten zu suchen. Kontaktieren Sie hierzu Fachhandwerker, die Erfahrung bei der Installation von Solaranlagen haben und Sie kompetent beraten können. Bei Photovoltaik-Anlagen sind dies in der Regel Fachbetriebe der Elektro-Innung und des Dachdecker-Handwerks. Bei solarthermischen Anlagen sind Installateure der Sanitär- und Heizungs-Innung (SHK) Ihre Fachansprechpartner. Andreas Scharli von der Energiewende Oberland rät dazu, zuerst bei etablierten Handwerksunternehmen in der Region anzufragen. „Die haben einen guten Ruf zu verlieren und sind in der Regel seriös und zuverlässig“, sagt er. Das könne man den großen, überregional arbeitenden Unternehmen nicht immer sagen: „Die schwatzen den Leuten dann gern Technik auf, die sie gar nicht brauchen und rufen Preise auf, die weit über dem Marktniveau liegen“, so Scharli.
Ein Mitarbeiter der Solarfirma wird sich zunächst Ihr Dach genau ansehen, die statische Eignung abschätzen, die bestmögliche Anlagenauslegung und die Installationsstandorte mit Ihnen gemeinsam ermitteln. Außerdem wird im Falle einer geplanten Photovoltaikanlage geprüft, wie Ihre Anlage ans Netz angeschlossen werden kann. Bei größeren Photovoltaikanlagen muss der nächste Einspeisepunkt mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden, bei kleinen Photovoltaikanlagen reicht in der Regel der Hausanschluss.
Im nächsten Schritt wird Ihnen ein Angebot seitens der Solarfirma gemacht.
Um einen guten Vergleich zu haben und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie von mindestens drei Solarfirmen ein Angebot einholen. Zur Absicherung der Entscheidung können Sie auch einen unabhängigen Berater hinzuziehen. Hier können Sie sich an die EWO wenden: E-Mail info@energiewende-oberland.de; Tel.: 08856 80536-0). "Wir haben zwar keine Anlagen oder Monteure im Keller, bieten aber eine marktneutrale Beratung“, verspricht Scharli. Will meinen: Unsere Experten schauen sich das Angebot an und beraten die Interessenten, ob das sinnvoll und finanziell okay ist.
3. Etappe: Finanzierung sichern
Ist die Wahl des Angebotes getroffen, sollten Sie sicherstellen, wie die Umsetzung finanziert wird.
Die Möglichkeiten beinhalten den Einsatz von Eigenkapital, die Nutzung von Fördermitteln oder -krediten, die Finanzierung über eine Bank bis hin zur Komplettumsetzung über Dritte (Contractinglösung mit Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung gegen eine monatliche Geldrate) oder eine Kombination daraus.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über die verschiedenen Möglichkeiten. Sie sollten bei der gesamten Planung Ihrer Solaranlage auf Ihre Finanzierungslösung achten. In der Regel darf vor einer Kredit- oder Förderzusage nicht mit dem Bau der Anlage begonnen werden.
Achten Sie bei der Auftragsvergabe unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei aller Korrespondenz immer auf das Angebot.
Liegt der Fertigstellungstermin einer Photovoltaikanlage knapp vor einer Änderung der Einspeisevergütung sollten Sie spezielle Vereinbarungen zum spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme treffen. Für den Fall, dass der Termin überschritten wird, vereinbaren Sie bereits zeitgleich mit der Auftragsvergabe einen entsprechenden Nachlass. Dieser sollte den Verlust der höheren Einspeisevergütung über 20 Jahre kompensieren.
5. Etappe: Anmeldung bei dem Netzbetreiber
„Die Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage ohne Zustimmung des Netzbetreibers kann die Sicherheit des Netzbetriebes und die Spannungsqualität im Netz gefährden und ist nicht zulässig.“ (aus VDE-AR-4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz)
Alle Photovoltaikanlagen müssen bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet und einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Diese Anmeldung und technische Klärung übernimmt in der Regel der ausführende Installateur in Ihrem Auftrag. Derzeit gibt es in den Gesetzen und technischen Regelwerken keine Bagatellgrenzen für kleine Erzeugungsanlagen. Ihr Netzbetreiber erteilt im Anschluss an die Netzverträglichkeitsprüfung eine Einspeisezusage. Abhängig von der Lage des Netzverknüpfungspunktes und der Größe der Anlage gelten die in den technischen Regelwerken sowie den Vorgaben des Netzbetreibers beschriebenen Netzanschlussverfahren. Informationen zu den für die Anmeldung notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers.
Es wird empfohlen, das Vorliegen der Einspeisezusage des Netzbetreibers für den Betrieb der PV-Anlage als Zahlungsbedingung in die Auftragsmodalitäten gegenüber dem Anlagenerrichter aufzunehmen.
6. Etappe: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (nur Photovotaik) und beim Finanzamt
Während Sie auf den Start der Errichtung der Photovoltaikanlage warten, sollten Sie die geplante Anlage bei der Bundesnetzagentur ca. 2 Wochen vor dem Datum der Inbetriebnahme - spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage - anmelden (Seit dem 1. Januar 2009 müssen Photovoltaikanlagen, die Strom in das Netz einspeisen, bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Nur mit Anmeldung der Anlage besteht ein Vergütungsanspruch für den eingespeisten Strom).
Wir haben auch ein Video zur Erklärung, wie Sie bei der Eintragung in das Marktstammdatenregister vorgehen müssen. Diesen Beitrag finden Sie hier.
Sie können eine Photovoltaik-Anlage privat oder gewerblich betreiben. Der Vorteil des gewerblichen Betriebs ist die Rückerstattungsmöglichkeit der Umsatzsteuer bei der Anschaffung. Voraussetzung dafür ist die Beantragung einer eigenen Steuernummer („Stromerzeugung als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes“) bei Ihrem örtlichen Finanzamt. Sie müssen dann allerdings in den folgenden 20 Jahren die mit der EEG-Einspeisevergütung ausgezahlte Mehrwertsteuer auch an das Finanzamt abführen. Genauere Auskünfte gibt das örtliche Finanzamt oder Ihr Steuerberater.
Alle Anlagen bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt/peak – darunter fallen fast alle auf Dächern von Einfamilienhäusern – kann man beim Finanzamt pauschal als „Liebhaberobjekt“ deklarieren. Dann müsse man lediglich die Einnahmen aus der Einspeisevergütung als Zusatzeinkommen bei der Steuererklärung angeben. Ob trotzdem die Anmeldung als Gewerbe sinnvoll ist, muss je nach Einkommenssituation geprüft werden.
7. Etappe: Inbetriebnahme der Solaranlage
Die PV-Anlage darf erst in Betrieb genommen werden, wenn ein neuer, digitaler Zähler vom Netzbetreiber installiert worden ist, erklärt der Experte. Der digitale Zähler weist getrennt aus, wie viel man eingespeist und wie viel man aus dem Stromnetz gezogen hat. Aufgrund des PV-Booms könne es beim Einbau des neuen Zählers derzeit zu wochen-, teils monatelangen Wartezeiten kommen. Wer jetzt schlau sein und den Zählertausch bereits vorab vereinbaren möchte, hat Pech habt: „Das kann erst beantragt werden, wenn die Anlage fertig ist.“
Die Inbetriebsetzung der Photovoltaik-Anlage nimmt der Anlagenerrichter vor. Netzbetreiber und Anlagenbetreiber stimmen ab, ob hierzu die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist. Über die Inbetriebsetzung ist durch den Anlagenerrichter ein Inbetriebsetzungsprotokoll anzufertigen.
Sollte Ihr Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme nicht anwesend sein, lassen Sie ihm unbedingt ein Duplikat des Inbetriebsetzungsprotokolls zukommen.
Solarthermische Anlagen können ohne weitere Beteiligte direkt durch den Installateur in Betrieb genommen werden.
8. Etappe: Vergütung und Versicherung
Bei Photovoltaikanlagen schließt der Netzbetreiber mit Ihnen abschließend einen Vertrag, in dem die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Informieren Sie bei gewerblichem Betrieb auch Ihren Steuerberater, damit die Photovoltaikanlage in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt wird.
Als letzten, aber sehr wichtigen Schritt, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter sprechen und die Solaranlage melden, damit Sie beispielsweise bei Sturmschäden abgesichert sind!