Heizungstausch

Energiesparen + Sanieren Titelbild Energiewende Oberland

zurück zur Wärmewende-Startseite

 

Energiespartipps von der Verbraucherzentrale 

Sie wollen Energie sparen und damit auch Strom- und Heizkosten? Die Verbraucherzentrale hat einfache Tipps zusammengestellt, mit denen Sie Ihren Energieverbrauch und damit auch die Kosten senken können.

  • Einfache Tipps, um die Heizkosten zu senken finden Sie hier
  • Einfache Tipps, um die Stromkosten zu senken finden Sie hier

Warum energetische Sanierung?

Die günstigste Energie ist immer noch die Energie, die man nicht benötigt“, so lautet mittlerweile ein geläufiges Sprichwort der Energiewende.

Für die Sanierung eines Gebäudes gibt es zahlreiche Auslöser. Das können z.B. sein, unansehnliche und undichte Fenster, ein undichtes Dach, Feuchtigkeit im Gebäude oder der Ausbau vom Dachgeschoss. Wer heute sein Haus saniert, macht sich meist auch Gedanken über energetische Maßnahmen. Die anstehende Modernisierung bietet neben der optischen Aufwertung, dem Werterhalt auch die Möglichkeit, den Energieverbrauch wesentlich zu senken. Damit bleiben die Nebenkosten bezahlbar und der Wohnkomfort steigt erheblich.

Energieausweis FotoZahlreich sind die Varianten, die für eine energetisch optimierte Renovierung angeboten werden. Viele Bedenken oder Befürchtungen hinsichtlich der unterschiedlichen Methoden machen eine Entscheidung schwierig. Oft geht es schon damit los, einen geeigneten Ansprechpartner zum Thema „Energetische Sanierung“ zu finden. Die Beratung soll unabhängig sein, kompetent und natürlich bezahlbar. Die empfohlenen Maßnahmen müssen finanziell zu stemmen sein. Das Erscheinungsbild des Gebäudes soll auch nach der Sanierung noch ins oberbayerische Ortsbild passen.

Zu alledem kommt eine Fülle von unterschiedlichen Technologien und Baustoffen, die von Herstellern und Interessenverbänden beworben werden. Bis Anfang des Jahres gab es ein umfangreiches Angebot von Programmen zur Förderung der Sanierungsmaßnahmen. So zum Beispiel von der KfW- Bank und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Diese Förderprogramme des Bundes befinden sich aktuell in der Überarbeitung und sind deshalb aktuell nicht abrufbar. Wir informieren Sie an dieser Stellen, wenn sich etwas tut. Wünschenswert wären darüber hinaus steuerliche Erleichterungen, die sicherlich zusätzliche Anreize für das Thema „Energetische Sanierung“ bringen würden. Doch auch mit bestehenden Förderprogrammen sind Sanierungen gut planbar und erfreuliche Ziele zu erreichen. Wichtig ist, dass alle Aspekte der Maßnahme vor Beginn im Detail betrachtet werden und die richtigen Sanierungsentscheidungen für jedes Gebäude getroffen werden.

 
FAQ`s

In die Fassade eines Gebäudes integrierte Photovoltaik-Paneele 

Derzeit wird jährlich rund 1 % des Gebäudebestandes energetisch saniert. Ziel der Bundesregierung ist es, die Sanierungsrate auf 2 % zu verdoppeln. Dadurch sollen bis 2050 die Treibhausgase um rund 80 % gegenüber 1980 reduziert werden.

Doch der Investitionsstau im Wohnungssektor ist gewaltig: 65 % der Fassaden sind nicht gedämmt, ebenso sind 30 % der Dächer und 60 % der Fenster energetisch als schlecht zu bezeichnen. Hinzu kommt, dass ein weiterer großer Anteil der Bauteile nicht dem aktuellen Stand der Technik entspricht.
Auch viele Heizkessel sind veraltet und arbeiten nicht mehr wirtschaftlich. Der hohe Anteil an Öl- und Gasheizungen in Bayern, kombiniert mit dem hohen Anteil an nicht effizienten Heizungen (78 % lt. BDH), zeigen das Potential bei der Anlagentechnik.

Neben der Erhöhung der Sanierungsrate ist auch die Sanierungstiefe, also die Kombination von Maßnahmen energetischer Optimierung, zu steigern. Nach wie vor sind aber fehlende Finanzmittel, fehlende Liquidität und mangelndes Interesse Haupthemmnisse für energetische Gebäudesanierungen.

Renovierungsmaßnahmen werden häufig in Betracht gezogen, wenn die technische Lebensdauer eines Bauteils, z. B. Fenster oder Heizung, erreicht ist. Dann sind dringend Sofortmaßnahmen zu ergreifen. Wenn aber aufgrund der ohnehin anstehenden Renovierungen investiert wird, dann macht es Sinn, den energetischen Zustand zu verbessern, denn aufgrund der langen Lebensdauer der Bauteile wird vermutlich die nächsten 30 Jahre keine Erneuerung mehr erfolgen. Sollten die Energiepreise in der Zwischenzeit steigen, wovon man ausgehen kann, und wurden keine Maßnahmen zur Energetischen Sanierung ergriffen, führt dies zu erheblich höheren Energiekosten.

Es ist also empfehlenswert, statt des bloßen Austausches der Bauteile (sog. Ohnehin- oder Sowieso-Maßnahmen) eine bessere Ausführung (z. B. zusätzliche Wärmedämmung) bei einer anstehenden Renovierung mit zu berücksichtigen. Eine Studie des Verbandes der bayerischen Wirtschaft (vbw) kommt zu dem Ergebnis, dass sich Investitionen zur energetischen Sanierung aufgrund der Bauteil-Lebensdauer von 30 Jahren selbst bei geringen Energiepreissteigerungen lohnen.

Bei einem sachlich richtigen Vergleich zwischen Ohnehin-Maßnahme und energetisch verbesserter Maßnahme ergeben sich daher aufgrund der Energieeinsparungen erhebliche Renditen. Beispielrechnungen zeigen, dass für ein Zweifamilienhaus mit 200 m2 zwar Sanierungskosten von rund 78.000 Euro anfallen. Dabei liegt der Ohnehin-Anteil bei rund 65 % (diese Rate deckt sich auch mit den Ergebnissen des vbw).

Preisentwicklung Energieträger 2012- 2021

Setzt man nun die Energiekosteneinsparung, die durch die zusätzliche energetische Sanierung erzielt wird, in Beziehung zu den Kosten für die energetische Sanierung, dann ergibt sich eine Verzinsung des mehr eingesetzten Kapitals von 12 % – und das bei einer moderaten Energiepreissteigerung von nur 3 %! Die Rendite erhöht sich, wenn man die reale Energiepreissteigrung heranzieht. So haben sich die Ölpreise z. B. vom 15.07.2001 zum 15.07.2012 von 37,26 auf 91,09 Euro/100 l erhöht, das ist eine mittlere jährliche Steigerung von rund 13 %!

Auch eine mangelnde Liquidität kann durch intelligente Finanzierungen in Kombination mit der Energiekosteneinsparung gelöst werden. Für potentielle Sanierer ist daher eine sichere und langfristig verbindliche Festlegung der Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erforderlich. Eine Einigung zur einfachen Regelung der steuerlichen Abschreibung der Kosten, z. B. über10 Jahre wäre zudem hilfreich.

Zur KfW-Förderung

Die Förderprogramme sind sehr vielseitig und umfangreich und unterliegen leider häufig Aktualisierungen. Deshalb ist auch hier der beste Rat den man geben kann: Suchen Sie sich einen Energieberater, der den Förderdschungel beherrscht. Aktuell sind die Förderprogramme von der neuen Regierung in der Überarbeitung.

 
Sanierungsarbeiten zur Dämmung Einfamilienhauses 

Die Vorschriften für die Planung, den Bau, das Management und die Sanierung von Gebäuden variieren von Land zu Land in Europa. Dennoch unterliegen alle europäischen Mitgliedsstaaten den Bestimmungen der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD)1, einschließlich der Verpflichtung, ihre eigenen langfristigen Sanierungsstrategien zu erstellen.

Basierend auf den Anforderungen der EPBD müssen alle EU-Länder eine langfristige Sanierungsstrategie erstellen, um die Sanierung ihres nationalen Gebäudebestands in einen hoch energieeffizienten und dekarbonisierten Gebäudebestand bis 2050 zu unterstützen. Die Strategien müssen unter anderem politische Maßnahmen und Aktionen beinhalten, um eine kosteneffiziente tiefgreifende Sanierung von Gebäuden zu fördern und Gebäude in schlechtem Zustand ins Visier zu nehmen2.

In Deutschland wurde 2020 das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)3 verabschiedet, in welchem das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EE) im Wärmebereich - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt wurden. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Es wurde ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.

Im GEG wurden einige Verschärfungen für Bestandsgebäude eingeführt, unter anderem:

  • Außenteile von Bestandsgebäuden dürfen in Ihrer energetischen Qualität nicht verschlechtert werden.
  • Die oberste Geschoßdecke, sofern sie begehbar ist muss auf einen Dämmstandard von mind. 0,24 W/m²*K oder besser gebracht werden.
  • Werden Außenbauteile erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut, so sind für diese Bauteile die Dämmstandards des neuen Gebäudeenergiegesetzes einzuhalten.
  • Ab Januar 2026 dürfen keine reinen Ölheizungen zur Wärmeversorgung welcher Höhe der erneuerbare me hr eingebaut werden. In Anteil erfolgen muss, wurde in § 72, Abs 4.3 nicht festgelegt. Zudem gibt es Ausnahmeregelungen bei unangemessenem Aufwand oder unbilliger Härte.

Sie können sich an lokale Energieberater*innen wenden, um Informationen zur aktuellen Gesetzgebung in Ihrem Land zur Sanierung und dem Bau von Gebäuden zu erhalten und herauszufinden, ob die Energieeffizienz Ihres Gebäudes verpflichtenden Verbesserungsmaßnahmen unterliegt. In den Technologie Informationsblättern des REPLACE-Projekts finden Sie eine Liste mit nützlichen Kontakten in Ihrer Region.

1 Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32018L0844

2 Europäische Kommission, “Long-term renovation strategies” (https://ec.europa.eu/energy/topics/energy-efficiency/energy-efficient-buildings/long-term-renovation-strategies_en

3 https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html 

 

In die Fassade eines Gebäudes integrierte Photovoltaik-Paneele

 

Ob es sich um die Installation eines neuen erneuerbaren Heizsystems handelt, um ein altes ineffizientes zu ersetzen, oder um den Einbau energieeffizienter Fenster, es gibt kein Richtig oder Falsch, wenn man eine umweltfreundliche Maßnahme ergreift.

Es gibt viele Vorteile, die Energieeffizienz Ihres Gebäudes zu verbessern und erneuerbare Energien effizient zum Heizen Ihres Hauses zu nutzen. Dazu gehören niedrigere Energiekosten, mehr Wohnkomfort, ein höherer Immobilienwert sowie der wertvolle Beitrag zum Klimaschutz.

Dennoch sollte die Reduzierung der Energieverluste und des Wärmebedarfs, die durch eine Verbesserung der thermischen Qualität des Gebäudes erreicht werden kann, manchmal Vorrang vor anderen Maßnahmen, wie dem Austausch der Heizungsanlage, h ab en. Für eine kosteneffiziente Wärmeversorgung im eigenen Haus kann es in der Tat von primärer Bedeutung sein, zunächst das volle Energieeinsparpotenzial auszuschöpfen. Dies könnte z.B. durch die Dämmung der Gebäudehülle (oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Fassade) und den Austausch der alten Fenster erreicht werden4.

Manchmal gehen die Maßnahmen zur Sanierung der Gebäudehülle Hand in Hand mit dem Austausch der Heizungsanlage. In diesen Fällen wird die Energiebilanz des Hauses noch einmal deutlich ver ssert. Es wurde nachgewiesen, dass eine umfassende energetische Modernisierung älterer Gebäude deren Energieverbrauch um bis zu 80 % senken kann5.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Steigerung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Heizung un die Sanierung des Gebäudebestands zu energieeffizienten Gebäuden zwar gleichermaßen wichtig sind, es aber immer wichtig ist, den Rat von Expert*innen einzuholen, welche Maßnahme für Ihr Gebäude und Ihre Energiebedürfnisse am besten geeignet ist.

Um eine bessere Vorstellung davon zu bekommen, was die optimale Lösung für Ihr Gebäude ist, wenden Sie sich an Ihre örtlichen Energieberater*innen.

4 klimaaktiv, „Erneuerbare Wärme“ (https://www.klimaaktiv.at/erneuerbare/erneuerbarewaerme.html)

5 Institute for Energy and Environmental Research Heidelberg et al. (ifeu) (2011), exklusive Transport.

 

Feuerlöscher

 

Für Dämmstoffe gilt, dass ein Einsatz nur nach baulicher Zulassung erfolgen darf. Diese gibt Auskunft über Hersteller, Güteüberwachung, Wärmeleitfähigkeit (also die Wärmedämmeigenschaften), der Anwendungstyp (z.B. Druckfestigkeit), sowie die Baustoffklasse und damit die Brennbarkeit.

Bei einer Wärmedämmung der Gebäudehülle werden gewöhnlich Styropor, Holzfaserstoffen oder Steinwolle auf dem bestehende Gebäude angebracht. Man könnte vermuten, dass dadurch die Gefahr einer leichteren Entflammbarkeit besteht.
Für Gebäude gibt es jedoch zwei grundsätzliche brandschutztechnische Anforderungen. So werden Brandverhalten und Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen beurteilt. Anhand von Brandtests werden Baustoffe durch Prüfinstitute in Klassen eingeteilt und zertifiziert. Begutachtet und bewertet wird beim Brandverhalten das einzelne Produkt, bei der Feuerwiderstandsklasse das gesamte Bauteil.

  1. Das Brandverhalten
    Das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen wird in sechs Brandstoffklassen eingeteilt von A bis F. Dabei bedeuten, A= „nicht brennbar“ , F= „leicht entflammbar“. In Deutschland gilt im Baubereich die Mindestanforderung von Klasse B2 = „normal entflammbar“. Das heißt sie sind zwar entflammbar, breiten sich jedoch nicht schlagartig aus.
  2. Der Feuerwiderstand

    Die Feuerwiderstandsklasse (F30 – F180) gibt an, wie lange ein Bauteil einem Feuer standhält (30-180Min), ohne dass ein Durchbrand entsteht oder es statisch instabil wird. Diese Zeitangabe ist wichtig, da sie aussagt, wie viel Zeit im Brandfall bleibt, Lebewesen aus dem Gefahrenbereich zu evakuieren.

Für einzelne WDV-Systeme der gängigen Werkstoffe gilt folgendes:

Polystyrolsysteme:
Zugelassene WDV-Systeme mit Polystyroldämmstoffplatten (EPSHartschaumplatten) erbringen den erforderlichen Nachweis, dass die Anforderungen an schwerentflammbare Baustoffe (Klasse B1) erfüllt werden. Diese sind bis zu einer Gebäudehöhe bis 7m uneingeschränkt und bei einer Gebäudehöhe bis 22m eingeschränkt (Brandriegel aus nichtbrennbarem Material) einsetzbar.

Holzfaser:
Hinsichtlich ihres Brandverhaltens werden Holzfaserdämmstoffe mindestens in die Baustoffklasse B 2 („normalentflammbar“) eingestuft. Sie können jedoch, je nach Verschalung des Wandaufbaus, auch bis zur Feuerwiderstandklasse F 90 verbessert werden. Holzfaserdämmstoffe sind jedoch nur bis zu einer Gebäudehöhe von 7m einsetzbar. Darüber wird mindestens eine Baustoffklasse B1 gefordert.

Wärmedämmverbundsysteme tragen im Brandfall jedoch nachweislich zum Feuerwiderstand der Bauteile bei, indem sie einerseits den Temperaturdurchgang durch das Bauteil aufgrund ihrer hohen Wärmespeicherkapazität stark verzögern. Andererseits bildet sich, wie bei Massivholz, eine ausgeprägte Verkohlungsschicht, die den Abbrand des Dämmstoffes hemmt und somit für lange Volumenbeständigkeit im Bauteil sorgt. Bei der Produktauswahl ist selbstverständlich auf die Feuerwiderstandsklassen zu achten. (Trifft nur für Holzfasern zu!)

Steinwolle:
Die höchsten Anforderungen an den Brandschutz erfüllt die Steinwolle. Dieser Dämmstoff trägt aktiv zum vorbeugenden baulichen Brandschutz bei. Sie ist nicht brennbar und führt die Baustoffklasse A1. Mit einem Schmelzpunkt von über 1.000 °C eignen sie sich für den Einsatz in klassifizierten Brandschutzkonstruktionen. Steinwolle ist der einzige Dämmstoff der auch über die Hochhausgrenze von 22m hinaus verwendet werden darf. Hier dürfen nur nichtbrennbare Baustoffe der Baustoffklasse A verwendet werden.

 

Schimmelbildung

 

Schimmel ist eine ernsthafte Gefahr im Wohnbereich. Das Problem wird besonders deutlich, wenn man bedenkt, dass in einem 3-Personenhaushalt die Wasserdampfabgabe durch Duschen, Waschen, Kochen, Pflanzen usw. täglich rd. 6 – 14 kg beträgt. Diese Menge muss durch Luftwechsel aus dem Gebäude abtransportiert werden.

Daher ist bei energetischer Sanierung besonderer Wert auf eine ausreichende Lüftung zu legen. Die dafür angewendete DIN - Norm 1946-6 gibt vor, dass bei Modernisierungen ein Lüftungskonzept angewendet werden muss, wenn z.B. in einem Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster getauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Fenster getauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird.

Ein Gebäude atmet

Würde durch eine Wärmedämmung die „Atemfähigkeit“ der Luftwechsel eines Gebäudes herabgesetzt oder gar vollständig verhindert, könnte Feuchtigkeit aus den Wohnräumen nicht mehr nach außen treten und die Gefahr der Schimmelbildung wäre groß. Die Belüftung im Gebäudebestand erfolgt vorwiegend über Fenster und Türen. Werden diese durch neue und dicht schließende Elemente ersetzt, muss konsequent gelüftet werden.

Ein weiteres Schimmelrisiko sind Probleme mit Feuchtigkeit an ungedämmten Bauteilen, den sogenannten Wärmebrücken. Diese sind besonders kalt und unterschreiten den Taupunkt. Warme, feuchte Raumluft kondensiert an diesen Stellen und die Gefahr der Schimmelbildung ist gegeben, wenn die Stellen nicht ausreichend belüftet sind. Das befeuert die Vorurteile, dass bei einer Wärmedämmung das Haus „erstickt“ und die Feuchte nicht mehr entweichen kann.

Bei einem gut gedämmten Gebäude ist die Temperatur der Innenwand identisch mit der Temperatur der Raumluft. Somit bleibt die Wand trocken und schimmelfrei. Nach der Sanierung lassen die gedämmten Bauteile, ob mit Hartschaumplatten, Mauerwerk oder Holz, den Wasserdampf jedoch langsamer diffundieren als vor der Sanierung. Wird gar eine Folie als Dampfsperre eingebracht, kann kein nennenswerter Austausch der Luftfeuchtigkeit zwischen Innen- und Außenraum stattfinden. Die Feuchtigkeit in Gebäuden muss in diesem Fall über Lüftungsanlagen oder über bewusstes Lüften (Fenster) abgeführt werden.

Wer nun glaubt, das ein „luftiges“ Gebäude Feuchtigkeit besser transportiert wie ein gedämmtes bedenke folgendes: Im „luftigen“, schlecht gedämmten Haus funktioniert der unkontrollierte Luftwechsel über die Fugen. Dieser hängt stark von den Windverhältnissen ab. In einem kalten, windarmen Winter wird auch bei undichten Gebäuden die Raumluft kaum ausgetauscht. Dann kondensiert warme Luft an kalten Bauteilen und führt bei schlecht gedämmten Gebäuden zu Schimmelbildung. Somit ist eine möglichst dichte Bauweise, eine gute Wärmedämmung kombiniert mit einem kontrollierten Luftwechsel auch ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung von Bauschäden durch Schimmel.

Eine ganzheitliche Beratung der vorgesehenen Baumaßnahmen hilft teure Folgeschäden zu vermeiden.

 
 

Um nach der Lebensdauer eines Vollwärmeschutzes das Material zu entsorgen, ist es von Vorteil, wenn die verwendeten Materialien getrennt werden können . Dies ist bei Wärmedämm – Verbundsystemen derzeit nicht immer möglich. Gerade Befestigungsysteme und Trägermatten sollen für guten Zusammenhalt sorgen. So sind für die verschiedenen Systeme auf dem Markt derzeit nur wenig Erfahrungen vorhanden:

Energetische Amortisation verschiedener Baustoffe

Quelle: In Anlehnung an "Wärmedämmstoffe im Vergleich", 2000, S. 79
 

Dämmsysteme aus geschäumten Kunststoffen können aus heutiger Sicht nur thermisch verwertet werden. Da ihr Hauptbestandteil auf Erdöl basiert, ist es auch ökologisch sinnvoll , derartige Werkstoffe in Müllverbrennungsanlagen zu entsorgen.

Mineralwolle besitzt eine gute Klima- und Energiebilanz und eignet sich mit 95 % mineralischen Rohstoffen hervorragend für die Wiederverwertung. Zudem wird Mineralwolle zu großen Teilen aus bereits verwerteten Stoffen wie z.B. Glas hergestellt, kann beim Rückbau gut komprimiert werden und wird in der Regel branchenintern recycelt.

Ein vollständiger ökologischer Kreislauf kann mit Dämmstoffen aus Holzfasern oder anderen nachwachsenden Rohstoffen geschlossen werden. Sie sind recycelfähig und können, sofern nicht durch Fremdstoffe kontaminiert, wieder dem Herstellungsprozess zurückgeführt werden. 

Ferner können sie auch thermisch verwertet werden.

 
 

www.bafa.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Hier finden Sie Informationen zu Förderungen
aus dem Marktanreizprogramm und Klimaschutzprogrammen.

www.kfw.de
Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderbank für eine günstige Kreditvergabe.

www.bmwi.de > Energie
Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
finden Sie allgemeine Informationen über die Förderung
erneuerbarer Energien.

www.energieforschung.de
Allgemeine Informationen über Klima und Energie

www.stmwi.bayern.de
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie.

www.regierung.oberbayern.bayern.de
Regierung von Oberbayern

www.solarfoerderung.de
Allgemeine Informationen über die Förderung zum Thema
Solaranlagen für Wärme und Strom.

www.gih-bayern.de
Landesvertretung des GIH der unabhängigen und neutralen Energieberater in Bayern.
Beratung über KfW-Förderung

 

 

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter

0800 809 802 400 *
Mo - Do 8 - 18 Uhr
Fr 8 - 16 Uhr

* Der Anruf ist kostenlos aus dem dt. Festnetz und über Mobilfunk.

 

Die Wärmewende Oberland ist eine Kampagne des EU-geförderten Projekts REPLACE.

Mehr zum Projekt REPLACE erfahren Sie unter www.replace-project.eu.

Dieses Projekt wird unter Zuwendungsvereinbarung Nr. 847087 im Rahmen des Horizon 2020 Forschungs- und Innovationsprogramms der Europäischen Union finanziert.

 

Haftungsausschluss

Jede Kommunikationsmaßnahme im Zusammenhang mit der Aktion gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Die Europäische Union und ihre Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) sind nicht verantwortlich für die Verwendung der Informationen, die in den Kommunikationsaktivitäten enthalten sind.

Die Mitglieder des REPLACE-Konsortiums haften nicht für Schäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, spezielle, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser Materialien ergeben können.