Bürgerstiftung Energiewende Oberland
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Durch die in Zukunft steigende CO2-Steuer und das Klimapaket der Bundesregierung ist es aktuell besonders attraktiv, die Fördermittel des Bundes in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden Energieeinspar-Maßnahmen und der Austausch von Heizungsanlagen.
Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Förderungen aktuell für den Heizungstausch empfehlenswert sind. Besonders sind dabei zwei Webseiten für Hauseigentümer interessant:
Diese Übersicht spiegelt den Stand der Förderlandschaft im Januar 2024 wider. Aufgrund der sich permanent ändernden Förderungen besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Es gelten die jeweiligen Förderbedingungen des Fördergebers.
Quelle: BAFA
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Im Rahmen der Förderung für Wärmeerzeuger sind bis zu 40 Prozent Förderung beim Ersatz von fossilen Heizungen durch Erneuerbare möglich. Dadurch ist dieses Förderprogramm für alle attraktiv, die mit dem Gedanken spielen, die eigene Heizung auszutauschen.
Die Anforderungen sind verhältnismäßig gering. Zu beachten ist, dass der Antrag gestellt werden muss, bevor der Auftrag an Handwerker*innen vergeben wird. Bei der Antragsstellung muss jedoch ein Angebot mit hochgeladen werden. Wir empfehlen die sog. Förderübersicht der BAFA. Dort ist eine Übersicht aller Förderquoten dargestellt.
BAFA Förderübersicht | Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die unten folgende Förderübersicht (Stand Januar 2024) zeigt, dass die Fördersätze weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben werden. Sie liegen bei den Einzelmaßnahmen bei maximal 70 % der förderfähigen Investitionskosten. Mit der neuen Förderperiode kommen neben dem Bonus für die Vorlage eines Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus)* zwei neue Möglichkeiten dazu, einen Bonus zusätzlich zu dem Basis-Fördersatz zu bekommen.
Bei Demontage von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt, wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern ein Klimageschwindigkeits-Bonus gewährt. Bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 %, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 % ab, zunächst also auf 17 % ab 1. Januar 2029. Ab 1. Januar 2037 entfällt der Bonus.
Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Bonus nur gewährt, wenn diese mit einer solarthermischen Anlage oder einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/ oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden. (Quelle: Carmen e.V.)
Bei Erschließung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle für Wärmepumpen sowie bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5 Prozentpunkten erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen erhalten einen einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozentpunkten.
Die Boni können ergänzt werden, sie sind also kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private Selbstnutzende bis zu 70 % betragen (d.h. bei einer Kumulierung mehrerer Boni wird der Fördersatz begrenzt).
*iSFP-Bonus = individueller Sanierungsfahrplan muss vorgelegt werden können, um Bonus zu bekommen
** Bonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer
Hinweis
Als Gebäudenetz zählt ein Netz zur ausschließlichen Versorgung mit Wärme von bis zu 16 Gebäuden (Wohngebäude oder Nichtwohngebäude) und bis zu 100 Wohneinheiten. Größere Nahwärmenetze bzw. Fernwärmenetze werden durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bezuschusst, die am 15. September 2022 in Kraft getreten ist.
Förderfähige Kosten
Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt für den Heizungstausch bei Wohngebäuden bis zu 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit je Wohneinheit. Maximal sind 600.000 Euro je Gebäude ansetzbar.
Entscheidungsbaum GEG
Das Umweltbundesamt hat einen Entscheidungsbaum erstellt, um Privatpersonen durch die Paragraphen des neuen Gebäudeenergiegesetzes zu leiten.
Diese Experten sind auf die Energieberatung sowie den Neubau und die Sanierung von Wohnhäusern - auch mit Einzelmaßnahmen oder von Baudenkmalen - spezialisiert und in den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) und Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (Effizienzhaus (KfW) und Einzelmaßnahmen) aktiv.
Auf der Webseite können Sie Ihre Postleitzahl eingeben und sehen alle Energieeffizienzexpert*innen in Ihrem Umkreis auf einen Blick.
Die Wärmewende Oberland ist eine Kampagne des EU-geförderten Projekts REPLACE.
Mehr zum Projekt REPLACE erfahren Sie unter www.replace-project.eu.
Dieses Projekt wird unter Zuwendungsvereinbarung Nr. 847087 im Rahmen des Horizon 2020 Forschungs- und Innovationsprogramms der Europäischen Union finanziert.
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