Bürgerstiftung Energiewende Oberland
Am Alten Kraftwerk 4
82377 Penzberg
Tel.: 08856 / 80 53 6-0
Fax. 08856 / 80 53 6-29
E-Mail: info@energiewende-oberland.de
zurück zur Wärmewende-Startseite
Durch die in Zukunft steigende CO2-Steuer und das Klimapaket der Bundesregierung ist es aktuell besonders attraktiv, die Fördermittel des Bundes in Anspruch zu nehmen. Gefördert werden Energieeinspar-Maßnahmen und der Austausch von Heizungsanlagen.
Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Förderungen aktuell für den Heizungstausch empfehlenswert sind. Besonders sind dabei zwei Webseiten für Hauseigentümer interessant:
Diese Übersicht spiegelt den Stand der Förderlandschaft im Januar 2023 wider. Aufgrund der sich permanent ändernden Förderungen besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Es gelten die jeweiligen Förderbedingungen des Fördergebers.
Bildquelle: BAFA
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Im Rahmen der Förderung für Wärmeerzeuger sind bis zu 40 Prozent Förderung beim Ersatz von fossilen Heizungen durch Erneuerbare möglich. Dadurch ist dieses Förderprogramm für alle attraktiv, die mit dem Gedanken spielen, die eigene Heizung auszutauschen.
Die Anforderungen sind verhältnismäßig gering. Zu beachten ist, dass der Antrag gestellt werden muss, bevor der Auftrag an Handwerker*innen vergeben wird. Bei der Antragsstellung muss jedoch ein Angebot mit hochgeladen werden. Wir empfehlen die sog. Förderübersicht der BAFA. Dort ist eine Übersicht aller Förderquoten dargestellt.
BAFA Förderübersicht | Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die unten folgende Förderübersicht (Stand Januar 2023) zeigt, dass die Fördersätze weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben werden. Sie liegen bei den Einzelmaßnahmen z. B. zwischen bis zu 20 % bei Biomasseanlage mit Heizungs-Tausch-Bonus und bis zu 40 % bei Wärmepumpen mit Heizungs-Tausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus. Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Heizungen (und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen) in der BEG wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Gas-Brennwertheizungen („Renewable-Ready“), Gas-Hybridheizungen und gasbetriebenen Wärmepumpen.
Für den Austausch einer öl- oder gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt. Bei diesen Anlagen kann durch einen Austausch viel Energie eingespart werden und damit über mehr Energieeffizienz der Klimaschutz besonders gestärkt werden.
Kriterien und Bedingungen für Heizungs-Tausch-Bonus:
Bildquelle: BAFA
*iSFP-Bonus = individueller Sanierungsfahrplan muss vorgelegt werden können, um Bonus zu bekommen
Gruppe bearbeiten
Diese Experten sind auf die Energieberatung sowie den Neubau und die Sanierung von Wohnhäusern - auch mit Einzelmaßnahmen oder von Baudenkmalen - spezialisiert und in den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) und Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (Effizienzhaus (KfW) und Einzelmaßnahmen) aktiv.
Youtube-Video
Dieser Inhalt wird von Youtube verarbeitet.
Informationen zu dieser Datenverarbeitung
finden Sie in der
Datenschutzerklärung.
Die Wärmewende Oberland ist eine Kampagne des EU-geförderten Projekts REPLACE.
Mehr zum Projekt REPLACE erfahren Sie unter www.replace-project.eu.
Dieses Projekt wird unter Zuwendungsvereinbarung Nr. 847087 im Rahmen des Horizon 2020 Forschungs- und Innovationsprogramms der Europäischen Union finanziert.
Haftungsausschluss
Jede Kommunikationsmaßnahme im Zusammenhang mit der Aktion gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder. Die Europäische Union und ihre Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) sind nicht verantwortlich für die Verwendung der Informationen, die in den Kommunikationsaktivitäten enthalten sind.
Die Mitglieder des REPLACE-Konsortiums haften nicht für Schäden jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, spezielle, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung dieser Materialien ergeben können.