Online Petition an den Bundestag: Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag
Dieser Vertrag spielt der Atomindustrie durch diverse Annehmlichkeiten und Erleichterungen in die Hände, Risiken/Nachteile der Atomenergie sind nicht berücksichtigt. Er stammt aus dem Jahr 1957 und blockiert bzw. behindert einen zügigen Ausbau alternativer Energiequellen.
(30.03.2011 23:50 Uhr)Über diesen Link können Sie online die Petition mit zeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D16830
Text der Petition
Der Bundestag möge beschließen, dass die Bundesrepublik Deutschland aus dem EURATOM-Vertrag aussteigt.
Begründung
Der EURATOM-Vertrag aus dem Jahre 1957 verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Förderung der Atomenergie und zur „schnellen Bildung und Entwicklung der Nuklearindustrie“ in den Mitgliedsländern. Der Vertrag gewährt der Atomenergie und somit auch den Betreibern von Atomkraftwerken eine Vielzahl von Privilegien bei der Atomenergieforschung, bei der Gewährung von Krediten für den Bau und die Sanierung von Atomkraftwerken und auf dem Energiemarkt.
Wesentliche Fragen zur Sicherheit, dem Bau und Betrieb von Atomkraftwerken und deren Stilllegung sowie die Endlagerung von atomaren Abfällen werden in diesem veralteten Vertrag nicht angesprochen.
Der Vertrag steht in seiner Zielsetzung dem Mehrheitswillen der Bevölkerung in Deutschland, Österreich und vielen weiteren Mitgliedsstaaten der EU entgegen. Selbst das Ziel der gegenwärtigen Bundesregierung, der Atomenergie nur noch eine „Brückenfunktion“ ins solare Zeitalter der Energieversorgung zuzugestehen, findet sich im Euratom-Vertrag nicht. Vielmehr privilegiert der Vertrag einseitig und ohne zeitliches Ende die Nutzung der Atomenergie. Der Wettbewerb auf dem ansonsten liberalisierten Energiebinnenmarkt wird dadurch verzerrt. Insofern behindert der Euratom-Vertrag eine nachhaltige Energiepolitik. Die fortlaufende Förderung und Begünstigung einer alten, für die Menschen äußerst gefährlichen Technik verlangsamt den Durchbruch ungefährlicher, erneuerbarer Energieträger.
Es liegen mehrere Gutachten von Völkerrechtlern vor, die nachweisen, dass ein einseitiger Ausstieg aus dem Euratomvertrag für ein Mitgliedsland möglich ist, ohne dass dadurch die Mitgliedschaft in der EU betroffen wird.
