Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, hat die Einspeiseleistung der erneuerbaren Energien in den letzten Jahren stark zugenommen. Ende 2010 waren in Deutschland zwischen 17 und 18 GW Photovoltaik-Leistung installiert, davon rund 80 %, also ca. 14 GW, auf der Niederspannungsebene. Mit diesem enormen Wachstum steigt auch die Relevanz der dezentralen Anlagen für den Netzbetrieb.
Bis zum Beginn des Jahres mussten sich laut Vorschrift im Falle eines Überschreitens der Netzfrequenz von 50,2 Hz alle Photovoltaikanlagen in Deutschland automatisch vom Netz trennen. Diese „50,2 Hz-Problematik“ könnte im schlimmsten Fall zu einem flächendeckenden Stromausfall führen. Mit der FNN-Übergangsregel und der zum 01.01.2012 bindenden VDE-Anwendungsregel soll dieses gleichzeitige Abschalten aller Anlagen verhindert werden. Bei neu installierten Anlagen am Niederspannungsnetz wird dieses Problem seit Mai 2011 durch eine dynamische Frequenzanpassung geregelt.
Jedoch müssen auch bestehende PV-Anlagen nachgerüstet werden. Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) hat seit Anfang des Jahres mit den Unternehmen der Branche einen Lösungsvorschlag erarbeitet und der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.
Die geplante Nachrüstung betrifft einen Bestand von über 315.000 Photovoltaik-Anlagen ab einer Größe von 10 kWp und Inbetriebnahme ab dem 01.09.2005. Entgegen dem Vorschlag des BSW und des Bundesumweltministeriums (BMU), die Kosten verursachergerecht umzulegen, plant das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), die Kosten für die Nachrüstung zu Unrecht auf die Anlagenbetreiber umzuwälzen.
Die für die Nachrüstung anfallenden Kosten können bis zu 20 % der Einspeisevergütung eines Jahres betragen. Sollten diese tatsächlich vom Anlagenbetreiber zu tragen sein, ist dies nicht verursachergerecht, unverhältnismäßig und verletzt den Grundsatz des Vertrauensschutzes der getätigten Investitionen.
Zusammen mit dem Bundesverband Solarwirtschaft möchten wir Sie aufrufen, Ihren Protest gegen diese Absicht in einem Anschreiben an den zuständigen Bundesminister Dr. Rösler, an Ihren für Energiewirtschaft zuständigen Landesminister sowie an die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises zu richten. Um ein größeres Gewicht zu bekommen, leiten Sie die beigefügten Dokumente gerne weiter und motivieren Sie die Empfänger, ebenfalls gegen die geplante Regelung zu protestieren.
Eine Umlage der Kosten allein auf die Anlagenbetreiber ist nicht gerechtfertigt. Diese Umwälzung ist ein massiver Eingriff und wäre ein fatales Signal an alle, die eine neue Anlage errichten wollen. Unsicherheiten und Risikoaufschläge würden steigen und könnten den Zubau der Photovoltaik in Deutschland ausbremsen. Damit stellt die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Regelung eine Gefahr für den Erfolg der gesamten Photovoltaikbranche in Deutschland dar.
Zu Ihrer Unterstützung hat der BSW ein Paket mit verschiedenen Dokumenten zu den Hintergründen und wichtigsten Argumenten für eine verursachergerechte Umlage der Kosten auf die Netzentgelte zusammengestellt. Mit Hilfe der Adressen der zuständigen Politiker sollte es Ihnen, Ihren Kunden und uns gelingen, Einfluss auf den Beschluss zu nehmen und eine verursachergerechte Verteilung der Nachrüstkosten zu erreichen. Werden Sie jetzt aktiv! | |