Bundesregierung will Solarstom schlechter stellen
EEG-Entwurf, Quelle: Photon
(18.05.2011 00:00 Uhr)Der erste Entwurf für das ab 2012 gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) liegt vor. Aus dem im Bundesumweltministerium erstellten Papier geht hervor, dass die Produktion von Solarstrom künftig in mehreren Punkten schlechter gestellt werden soll als bislang. Die Vergütung soll insbesondere für neue Anlagen mit mehr als 30 Kilowatt Leistung gekürzt werden und um etwa 1,5 Cent pro Kilowattstunde sinken. Auch Anlagen mit einer Leistung von 500 bis 1000 Kilowatt werden dem Vorschlag zufolge schlechter gestellt: Um rund 2,87 Cent soll die Vergütung hier gegenüber den bisherigen Plänen sinken. Die genauen Werte der geplanten Absenkung hängen vom Zubau 2011 ab, sie können durch die schon nach bisheriger Gesetzeslage möglichen zusätzliche Degressionsschritte leicht variieren. Auf eine explizite Formulierung der Vergütungsabsenkung verzichtet das Gesetz. Sie resultiert jedoch aus einer Veränderung der Anlagenklassen: Anstelle von bisher vier Leistungsklassen soll es künftig nur noch drei geben: Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung, solche bis 500 Kilowatt Leistung und solche, die noch mehr leisten. Abstriche gibt es auch für Freiflächenanlagen: Sie sollen auf Konversionsflächen, die unter Naturschutz stehen, künftig keine Vergütung mehr erhalten. Bisher waren hier Einzelfallgenehmigungen möglich, sofern der Bau einer Anlage zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen für geschützte Pflanzen und Tiere führte. Weitere Änderungen sind im Bereich des Netzanschlusses geplant: Anlagen ab 30 Kilowatt Leistung sollen künftig grundsätzlich dem Einspeisemanagement unterliegen. Bei Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung wird angestrebt, die Wechselrichternennleistung auf 70 Prozent der Solargeneratorleistung zu begrenzen. Das Gesetz soll möglicherweise noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden und könnte noch dieses Jahr in Kraft treten.
Quelle: PHOTON Europe GmbH
